Kommentar zum BBI-Urteil: Keine Gleise am Himmel

Das Bundesverwaltungsgericht macht deutlich, dass Planungen öffentlich sein müssen. Das gilt unabhängig von den Klageaussichten der Betroffenen.

Bei der Planung zum neuen Berliner Flughafen ist vieles schiefgegangen – nicht nur der Brandschutz. Auch die Bürgerbeteiligung muss mit einem großen Makel leben. Jahrelang gingen die Planer offiziell von geraden Flugrouten aus, obwohl schon vieles auf geknickte Routen hindeutete.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die Planer nicht die Absicht hatten, die (neu von Fluglärm betroffenen) Bürger von Kleinmachnow bei Berlin auszutricksen, sondern nur Verzögerungen vermeiden wollten. Vielleicht stimmt ja beides, das wird sich vermutlich nicht mehr aufklären lassen.

Wichtiger ist deshalb eine zweite Feststellung des Leipziger Gerichts: Auch wenn von Beginn an die richtigen Routen genannt worden wären, hätte der Flughafen rechtlich nicht verhindert werden können. Die Kleinmachnower können also nicht behaupten, sie seien damals per Täuschungsmanöver um einen Sieg vor Gericht betrogen worden.

Für die Zukunft wichtig ist die Klarstellung der Richter, dass Flugrouten sich schnell ändern können. Der Verkehrsweg Himmel hat nun mal keine Gleise. Deshalb müssen gegen einen neuen Flughafen auch alle potenziell Betroffenen im Einzugsbereich klagen können. Das ist keine „Perversion des Planungsverfahrens“, wie industrienahe Kreise meinen. Geklagt wird schließlich sowieso, auf ein paar Klagen mehr kommt es da nicht an.

Es ist für die Akzeptanz schaffende Wirkung eines Gerichtsverfahrens aber sicher gut, wenn die später Betroffenen von Beginn an dabei waren. Manche Klagen bringen ja auch Teilerfolge, etwa die Klage gegen den Berliner Flughafen 2006. Hätten die Kleinmachnower schon damals geklagt, hätten auch sie das hier erstrittene Nachtflugverbot miterrungen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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