Nachzahlungsanspruch bei Rentenfehler: Nur vier Jahre sind was wert
150.000 Ruheständler haben in den vergangenen Jahren zu wenig Rente bekommen. Jetzt wird nachgezahlt, allerdings nicht unbedingt für den vollen Zeitraum.
BERLIN dpa | Ruheständler, denen die Rente falsch berechnet wurde, haben einen Anspruch auf Nachzahlung für vier Jahre – auch wenn der Fehler möglicherweise schon seit 2002 vorlag. Dies stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag unter Hinweis auf die Rechtslage klar.
Anlass waren Berichte über Berechnungsfehler der Rentenversicherung. Betroffen waren mehr als 150.000 Ruheständler. Bei ihnen waren die 2002 neu geregelten Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten oder aber die Berufsausbildungsentgelte im Rentenbescheid unberücksichtigt geblieben.
In den Fällen der vergessenen Kinderzuschläge wurden nach Mitteilung der Rentenversicherung mittlerweile 19,3 Millionen Euro nachgezahlt – und zwar rückwirkend bis zum 1. Januar 2006. Bei den Ausbildungszeiten wurden 15,7 Millionen Euro für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nachgezahlt. Die Fehler seien ausgeräumt.
Der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rentenberater forderten Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Betroffenen alle entgangenen Ansprüche nachzuzahlen. „Der Fehler liegt eindeutig bei der Rentenversicherung“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Bild-Zeitung. Es widerspreche „elementar dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn die Rentner nun nur mit einem Teil der ihnen zustehenden Nachzahlung abgespeist“ würden.
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