an seyinphyin: Systemmedien, die Volksverblödung betreiben, hatten deine Vorgänger im Geiste massenhaft. Von denen hast du sicherheitshalber nichts geschrieben, aber im Geiste gedacht, dass du's genauo haben möchtest. Braune Jauche wird auch nach 80 Jahren nicht zu Wein und bleibt ungenießbar.
23.01.2013 19:29 Uhr
von seyinphyin:
Mal wieder so typisch und unseriös, dass eine Partei außen vorgelassen wird. Auch die taz gehört eben zu den Systemmedien, die Volksverblödung betreiben.
04.01.2013 23:29 Uhr
von dauermecker:
Wieso sind Großspenden von Verbänden an Parteien überhaupt erlaubt? Diese Praxis ist ein dubioses Relikt der Vergangenheit, das die Parteienabhängigkeit von Lobbyhintermännern zementiert - m.a.W.: Korruption mit legalem Feigenblatt. Bei Wahlen dürfen nur natürliche Personen als Wahlberechtigte mitwirken. Daher wäre die logische Konsequenz, das Spendenrecht auf diese zu beschränken. Ein Gesamtmetallverband o.ä. hat kein politisches Wahlrecht, folglich müssten solche Spenden im Zuge der überfälligen Korruptionsbekämpfung verboten werden. Und fragwürdig ist die Verschleppungstaktik mit den Spenden unter der Nenngrenze von 50.000 €.: Wenn die Parteien sonst so fix mit ihren Veröffentlichungen sind, dann können sie auch zeitnah Spenden ab 2000 € im Internet auflisten. Die Buchhaltung muss schließlich aktuell sein.
Leserkommentare
11.02.2013 18:30 Uhr
von Rolf Steiner :
an seyinphyin: Systemmedien, die Volksverblödung betreiben, hatten deine Vorgänger im Geiste massenhaft. Von denen hast du sicherheitshalber nichts geschrieben, aber im Geiste gedacht, dass du's genauo haben möchtest. Braune Jauche wird auch nach 80 Jahren nicht zu Wein und bleibt ungenießbar.
23.01.2013 19:29 Uhr
von seyinphyin:
Mal wieder so typisch und unseriös, dass eine Partei außen vorgelassen wird. Auch die taz gehört eben zu den Systemmedien, die Volksverblödung betreiben.
04.01.2013 23:29 Uhr
von dauermecker:
Wieso sind Großspenden von Verbänden an Parteien überhaupt erlaubt?
Diese Praxis ist ein dubioses Relikt der Vergangenheit, das die Parteienabhängigkeit von Lobbyhintermännern zementiert - m.a.W.: Korruption mit legalem Feigenblatt.
Bei Wahlen dürfen nur natürliche Personen als Wahlberechtigte mitwirken. Daher wäre die logische Konsequenz, das Spendenrecht auf diese zu beschränken. Ein Gesamtmetallverband o.ä. hat kein politisches Wahlrecht, folglich müssten solche Spenden im Zuge der überfälligen Korruptionsbekämpfung verboten werden.
Und fragwürdig ist die Verschleppungstaktik mit den Spenden unter der Nenngrenze von 50.000 €.: Wenn die Parteien sonst so fix mit ihren Veröffentlichungen sind, dann können sie auch zeitnah Spenden ab 2000 € im Internet auflisten. Die Buchhaltung muss schließlich aktuell sein.