Wer dazu aufruft, bei Castortransporten Steine aus dem Gleisbett zu entfernen, macht sich strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
@time4facts: Fakten lesen und gründlich hinterfragen, und zwar alle. Was mir an "euch" so nervt, ist dass ihr Dinge, die euch in den Kram passen dankbar annehmt und herumposaunt und alles andere ignoriert. Augen offen halten und wenn nötig eigene Position revidieren können!!! So wie "wir". http://www.welt.de/politik/article2137374/Der-Mythos-vom-Krebs-durch-Atomkraftwerke.html
26.03.2013 07:39 Uhr
von ello:
@tsitra: Plutonium, soso. Bei den Kernenergiegegnern ist die Kenntnislosigkeit und moralische Überheblichkeit umgekehrt proportional zur Intelligenz. Das Trottelhafte der "Castor-Gegner" ist dauerhaft dokumentiert in den taz-Kolumnen, vielen Dank auch dafür. Aber das sind die Ergebnisse einer Schulpolitik, die kuscheliges Miteinander höher bewertet als Rechtschreibung und Rechnen.
26.03.2013 07:22 Uhr
von vic:
@ lächeln13 bitte, gerne, jederzeit.
25.03.2013 23:50 Uhr
von tsitra:
Gewaltfreier Widerstand wie z.B. mindestens schottern ist eigentlich Pflicht, angesichts der Tatsache, dass durch Plutonium u.ä. in den nächsten zig tausend Jahren Millionen Menschen viel zu früh an Krebs sterben, den sie durch radioaktive Verstrahlung bekommen haben.
Kernenergie ist Mordenergie.
Kernenergie bedeutet:
"Nach mir die Sintflut!"
und schäbiger geht's wohl kaum noch.
25.03.2013 20:03 Uhr
von Schotterflechte:
@ Wutbürger,
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
über 1780 Unterzeichner und nur einer wird aufgrund der gleichen Straftat verurteilt. Im GG steht so manches nicht drin, es muss interpretiert werden. Das fällt einigen überaus schwer.
25.03.2013 19:36 Uhr
von boateng:
Uii, wie kommen jetzt die tapferen ReckInnen an ihre Andecken? Einzelne Steine,schick im Cellophanbeutelchen verpackt. Natürlich mit der Aufschrift:Ich war dabei gewesen. Ein Geschäftsmodell?
25.03.2013 17:23 Uhr
von spirello:
Alles um CASTOR zu stoppen soll man unternehmen und BASTA!
25.03.2013 16:50 Uhr
von Holger:
Artikel 17 GG"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Auch gegen diesen Beschluss gibt es Rechtsmittel!
25.03.2013 16:40 Uhr
von eva:
Ein halber Nettolohn Stfe, weil man einen Aufruf im Internet unterzeichnet hat -?
Kriegen wir jetzt chinesiscche Verhältnisse, oder ist jetzt schon die falsche Gesinnung strafbar?
Unfassbar. Von einer Bananenrepublik unterscheidet uns momentan nur noch die Außentemperatur.
Ich hoffe, dass gegen dieses Urteil vorgegangen wird.
25.03.2013 16:39 Uhr
von Stonewalker:
Man sollte diese Schotterhirnis gleich in einen Steinbruch verfrachten, dort können sie dann Tag und Nacht schottern und Steine brechen...
25.03.2013 16:24 Uhr
von time4facts:
gegenfrage herr oberlandesgericht: wenn die ankuendigung zum schottern schon eine offizielle straftat darstellt - als was wird dann der fakt bezeichnet, dass in einem 60 km-radius rund um akw's signifikant mehr kleinkinder fuer diverse krebsarten anfaellig sind? ... wer muesste hier eigentlich auf der anklagebank sitzen?
25.03.2013 16:12 Uhr
von Wutwürger:
@ schotterflechte Bitte was? Was hat GG Art. 3 denn jetzt mit dieser Entscheidung zu tun? Das ist der Artikel der Gleichberechtigung. Da steht nichts von "juristischen Exampel" o.ä. . Einzelurteile sind nur Richtwerte, so wie jedes Jahr oder alle paar Jahre die Rechtssprechung in Sachen Mietrecht ein wenig anders ist.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung völlig richtig. Schottern ist eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Wer zu solchen Dingen aufruft oder bewusst öffentlich seine Hilfe ankündigt oder kundtut muss eben auch mit den Konsequenzen rechnen. Ich gehe allerdings auch sehr stark davon aus, dass das jedem der sich dort eingetragen hat bewusst ist bzw. war. Warum sonst Flagge zeigen? Die Sache moralisch unterstützen tut man auch durch Anwesenheit oder anonyme Zusprüche.
25.03.2013 15:44 Uhr
von lächeln13:
an vic: wenn Du etwas machst, was durch das Recht zwar gedeckt ist, aber mir nicht passt, dann geh ich einfach mal bei Dir schottern!!! Mal sehen, ob Du das dann auch als "Instandsetzungsmaßnahme" siehst?!
25.03.2013 15:02 Uhr
von vic:
Ich sehe Schottern als Instantsetzungsmaßnahme.
25.03.2013 14:55 Uhr
von FaktenStattFiktion:
Das ist der Aufruf zu einer Straftat - und damit selbstverständlich ebenfalls mit einer Strafe zu ahnden.
Abgesehen davon sollten die Gegner der Castortransporte erläutern, warum diese gerade dann behindert werden, wenn diese Transporte so gefährlich sind.
25.03.2013 13:43 Uhr
von schotterflechte:
Das OLG Celle hat wahrscheinlich nichts mit dem GG Artikel 3 am Hut. Ein jurist. Exampel ist laut diesem verfassungswidrig. Kann einer mal nen Link zu solcher posten ? Ich will unterschreiben.
Leserkommentare
01.04.2013 08:23 Uhr
von Tina:
@time4facts:
Fakten lesen und gründlich hinterfragen, und zwar alle. Was mir an "euch" so nervt, ist dass ihr Dinge, die euch in den Kram passen dankbar annehmt und herumposaunt und alles andere ignoriert. Augen offen halten und wenn nötig eigene Position revidieren können!!! So wie "wir".
http://www.welt.de/politik/article2137374/Der-Mythos-vom-Krebs-durch-Atomkraftwerke.html
26.03.2013 07:39 Uhr
von ello:
@tsitra: Plutonium, soso. Bei den Kernenergiegegnern ist die Kenntnislosigkeit und moralische Überheblichkeit umgekehrt proportional zur Intelligenz. Das Trottelhafte der "Castor-Gegner" ist dauerhaft dokumentiert in den taz-Kolumnen, vielen Dank auch dafür. Aber das sind die Ergebnisse einer Schulpolitik, die kuscheliges Miteinander höher bewertet als Rechtschreibung und Rechnen.
26.03.2013 07:22 Uhr
von vic:
@ lächeln13
bitte, gerne, jederzeit.
25.03.2013 23:50 Uhr
von tsitra:
Gewaltfreier Widerstand wie z.B. mindestens schottern ist eigentlich Pflicht, angesichts der Tatsache, dass durch Plutonium u.ä. in den nächsten zig tausend Jahren Millionen Menschen viel zu früh an Krebs sterben, den sie durch radioaktive Verstrahlung bekommen haben.
Kernenergie ist Mordenergie.
Kernenergie bedeutet:
"Nach mir die Sintflut!"
und schäbiger geht's wohl
kaum noch.
25.03.2013 20:03 Uhr
von Schotterflechte:
@ Wutbürger,
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
über 1780 Unterzeichner und nur einer wird aufgrund der gleichen Straftat verurteilt. Im GG steht so manches nicht drin, es muss interpretiert werden. Das fällt einigen überaus schwer.
25.03.2013 19:36 Uhr
von boateng:
Uii, wie kommen jetzt die tapferen ReckInnen an ihre Andecken?
Einzelne Steine,schick im Cellophanbeutelchen verpackt.
Natürlich mit der Aufschrift:Ich war dabei gewesen.
Ein Geschäftsmodell?
25.03.2013 17:23 Uhr
von spirello:
Alles um CASTOR zu stoppen soll man unternehmen und BASTA!
25.03.2013 16:50 Uhr
von Holger:
Artikel 17 GG"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Auch gegen diesen Beschluss gibt es Rechtsmittel!
25.03.2013 16:40 Uhr
von eva:
Ein halber Nettolohn Stfe, weil man einen Aufruf im Internet unterzeichnet hat -?
Kriegen wir jetzt chinesiscche Verhältnisse, oder ist jetzt schon die falsche Gesinnung strafbar?
Unfassbar. Von einer Bananenrepublik unterscheidet uns momentan nur noch die Außentemperatur.
Ich hoffe, dass gegen dieses Urteil vorgegangen wird.
25.03.2013 16:39 Uhr
von Stonewalker:
Man sollte diese Schotterhirnis gleich in einen Steinbruch verfrachten, dort können sie dann Tag und Nacht schottern und Steine brechen...
25.03.2013 16:24 Uhr
von time4facts:
gegenfrage herr oberlandesgericht: wenn die ankuendigung zum schottern schon eine offizielle straftat darstellt - als was wird dann der fakt bezeichnet, dass in einem 60 km-radius rund um akw's signifikant mehr kleinkinder fuer diverse krebsarten anfaellig sind? ... wer muesste hier eigentlich auf der anklagebank sitzen?
25.03.2013 16:12 Uhr
von Wutwürger:
@ schotterflechte
Bitte was? Was hat GG Art. 3 denn jetzt mit dieser Entscheidung zu tun? Das ist der Artikel der Gleichberechtigung. Da steht nichts von "juristischen Exampel" o.ä. . Einzelurteile sind nur Richtwerte, so wie jedes Jahr oder alle paar Jahre die Rechtssprechung in Sachen Mietrecht ein wenig anders ist.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung völlig richtig. Schottern ist eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Wer zu solchen Dingen aufruft oder bewusst öffentlich seine Hilfe ankündigt oder kundtut muss eben auch mit den Konsequenzen rechnen.
Ich gehe allerdings auch sehr stark davon aus, dass das jedem der sich dort eingetragen hat bewusst ist bzw. war. Warum sonst Flagge zeigen? Die Sache moralisch unterstützen tut man auch durch Anwesenheit oder anonyme Zusprüche.
25.03.2013 15:44 Uhr
von lächeln13:
an vic: wenn Du etwas machst, was durch das Recht zwar gedeckt ist, aber mir nicht passt, dann geh ich einfach mal bei Dir schottern!!!
Mal sehen, ob Du das dann auch als "Instandsetzungsmaßnahme" siehst?!
25.03.2013 15:02 Uhr
von vic:
Ich sehe Schottern als Instantsetzungsmaßnahme.
25.03.2013 14:55 Uhr
von FaktenStattFiktion:
Das ist der Aufruf zu einer Straftat - und damit selbstverständlich ebenfalls mit einer Strafe zu ahnden.
Abgesehen davon sollten die Gegner der Castortransporte erläutern, warum diese gerade dann behindert werden, wenn diese Transporte so gefährlich sind.
25.03.2013 13:43 Uhr
von schotterflechte:
Das OLG Celle hat wahrscheinlich nichts mit dem GG Artikel 3 am Hut. Ein jurist. Exampel ist laut diesem verfassungswidrig.
Kann einer mal nen Link zu solcher posten ? Ich will unterschreiben.