10 US-Bundesstaaten lassen die Homoehe zu, in 17 ist sie nicht erlaubt. Nun entscheidet das Oberste Gericht, ob die Verbote der Verfassung entsprechen.von Dorothea Hahn
@chibi Wenn sie mit gentisch bedingten Gründen argumentieren, ist das ja nichts anderes als die Ehe, zum Zwecke der Fortpflanzung zu definieren. Dies wiederum wäre ja ein Argument gegen die Homo-Ehe ...
Ich denke man muss endlich mal trennen: - Rechtliche Partnerschaft zwischen 2 volljährigen Personen (wer auch immer) mit gemeinsamen Rechten und Pflichten. Am Besten nennt man das dann gar nicht mehr Ehe. - Unabhängig davon Familienförderung für Paare mit Kindern
Um "Ehe" im traditionellen Sinne sollen sich doch die Religionen kümmern. Ein Staat hingegen hat einen vernünftigen Rahmen für gesellschaftliches Zusammenleben zu schaffen.
27.03.2013 15:33 Uhr
von chibi:
Herr Hillemut, sie stellen dabei (bewusst?) falsche Vergleiche auf. Die Regelung zum Verbot von Heirat zwischen Verwandten ersten Grades und Geschwistern ist genetisch bedingt. Vielleicht gab es früher andere (moralische) Gründe dafür. Egal ob diese noch Gültigkeit besitzen oder nicht bleibt der wissenschaftlich belegte Umstand, dass genetische Fehler bei Fortpflanzung zwischen nahen Verwandten häufiger auftreten davon unberührt.
Vermutlich wäre eine glaubwürdige Diskussion darüber denkbar, ob solche Blutsverwandte dann heiraten dürften, wenn sie keine Kinder in die Welt setzen würden. Allerdings lässt sich dagegen schnell ins Feld führen, dass auch soziale bzw. psychologische Effekte hierbei deutlich ins Gewicht fallen, wenn man mal von seltenen Sonderfällen absieht, dass sich das Paar seiner Verwandtschaft vor Entstehung der Gefühle füreinander nicht bewusst war.
27.03.2013 15:04 Uhr
von Dirk Hillemut:
Gut, Herr Johannes, Sie lehnen Moralgesetzgebung ab. Dann erlauben wir doch einfach die Heirat von zwei Menschen, die sich lieben. Halt, Moment. Zwischen Geschwistern ist das ja verboten. Das ändern wir dann aber bitte auch? Genauso wie das Heiratsverbot zwischen Eltern und Kindern, ja? Und wieso sollten eigentlich nur zwei Menschen, die sich lieben füreinander Rechte und Pflichten begründen können, verraten Sie mir das mal. Also Polygamie bitte auch mit erlauben. Oder?
27.03.2013 09:54 Uhr
von Johannes:
Wenn vor dem Gesetzt alle Menschen gleich sind, wie kann es dann einen gesetzlichen Unterschied zwischen den Verbindungen Mann-Frau und Mann-Mann (equivalent Frau-Frau) geben? Wenn überhaupt dann gibt es nur einen moralischen und dieser leitet sich von einer anachronistischen und längst überholten Weltanschauung ab. Wir leben doch nicht mehr im finsteren Mittelalter! Jetzt mal im Ernst, wo entsteht einem moralischen Eiferer der hier mit Gott und Fortpflanzung debattiert ein Schaden, wenn sich zwei liebende Menschen das Ja-Wort geben? Wenn überhaupt nur dadurch, weil er seinen "elitären" Status verliert. Um nichts anderes geht es letzten Endes: eine elitäre heterosexuelle Gruppe will ihren Status mit dem sie sich von anderen abgrenzen können behalten.
Leserkommentare
27.03.2013 19:25 Uhr
von Minkipunk:
@chibi
Wenn sie mit gentisch bedingten Gründen argumentieren, ist das ja nichts anderes als die Ehe, zum Zwecke der Fortpflanzung zu definieren. Dies wiederum wäre ja ein Argument gegen die Homo-Ehe ...
Ich denke man muss endlich mal trennen:
- Rechtliche Partnerschaft zwischen 2 volljährigen Personen (wer auch immer) mit gemeinsamen Rechten und Pflichten. Am Besten nennt man das dann gar nicht mehr Ehe.
- Unabhängig davon Familienförderung für Paare mit Kindern
Um "Ehe" im traditionellen Sinne sollen sich doch die Religionen kümmern. Ein Staat hingegen hat einen vernünftigen Rahmen für gesellschaftliches Zusammenleben zu schaffen.
27.03.2013 15:33 Uhr
von chibi:
Herr Hillemut, sie stellen dabei (bewusst?) falsche Vergleiche auf.
Die Regelung zum Verbot von Heirat zwischen Verwandten ersten Grades und Geschwistern ist genetisch bedingt.
Vielleicht gab es früher andere (moralische) Gründe dafür. Egal ob diese noch Gültigkeit besitzen oder nicht bleibt der wissenschaftlich belegte Umstand, dass genetische Fehler bei Fortpflanzung zwischen nahen Verwandten häufiger auftreten davon unberührt.
Vermutlich wäre eine glaubwürdige Diskussion darüber denkbar, ob solche Blutsverwandte dann heiraten dürften, wenn sie keine Kinder in die Welt setzen würden. Allerdings lässt sich dagegen schnell ins Feld führen, dass auch soziale bzw. psychologische Effekte hierbei deutlich ins Gewicht fallen, wenn man mal von seltenen Sonderfällen absieht, dass sich das Paar seiner Verwandtschaft vor Entstehung der Gefühle füreinander nicht bewusst war.
27.03.2013 15:04 Uhr
von Dirk Hillemut:
Gut, Herr Johannes, Sie lehnen Moralgesetzgebung ab. Dann erlauben wir doch einfach die Heirat von zwei Menschen, die sich lieben. Halt, Moment. Zwischen Geschwistern ist das ja verboten. Das ändern wir dann aber bitte auch? Genauso wie das Heiratsverbot zwischen Eltern und Kindern, ja? Und wieso sollten eigentlich nur zwei Menschen, die sich lieben füreinander Rechte und Pflichten begründen können, verraten Sie mir das mal. Also Polygamie bitte auch mit erlauben. Oder?
27.03.2013 09:54 Uhr
von Johannes:
Wenn vor dem Gesetzt alle Menschen gleich sind, wie kann es dann einen gesetzlichen Unterschied zwischen den Verbindungen Mann-Frau und Mann-Mann (equivalent Frau-Frau) geben? Wenn überhaupt dann gibt es nur einen moralischen und dieser leitet sich von einer anachronistischen und längst überholten Weltanschauung ab. Wir leben doch nicht mehr im finsteren Mittelalter!
Jetzt mal im Ernst, wo entsteht einem moralischen Eiferer der hier mit Gott und Fortpflanzung debattiert ein Schaden, wenn sich zwei liebende Menschen das Ja-Wort geben? Wenn überhaupt nur dadurch, weil er seinen "elitären" Status verliert. Um nichts anderes geht es letzten Endes: eine elitäre heterosexuelle Gruppe will ihren Status mit dem sie sich von anderen abgrenzen können behalten.