Nach vier Monaten U-Haft steht der SPD-Politiker Frank S. nun vor Gericht. Er beteuert seine Unschuld. Die Anklage sieht einen besonders schweren Fall.von Klaus Wolschner
Und wozu genau ist wichtig, unter "übrigens" anzugeben, ob das Opfer selbst homosexuell ist? Wäre die Tat dann weniger verwerflich? Wofür ist das relevant?
Leserkommentare
03.04.2013 21:10 Uhr
von SFD:
Und wozu genau ist wichtig, unter "übrigens" anzugeben, ob das Opfer selbst homosexuell ist? Wäre die Tat dann weniger verwerflich? Wofür ist das relevant?