Die Modefirma Hollister überwacht ihr Personal auf denkwürdige Weise: Wer eine Vier würfelt, dessen Tasche wird beim Ausgang kontrolliert.von Barbara Dribbusch
@Martin Ich habe absichtlich "m.E." geschrieben da ich nicht aus dem Einzelhandel komme. Wenn Sie mir sagen, die Verlusterate (durch stehlende Mitarbeiter) rechtfertigt den Aufwand, dann mag dem so sein.
05.04.2013 11:22 Uhr
von Martin:
>>>von FaktenStattFiktion: ....."Ob es aber Sinn macht, 17 v.H. der Beschäftigten zu kontrollieren, ist m.E. mehr als fraglich."
Und ob das Sinn macht!! habe lange in einer Firma mit Kontroll-Zufallsauslese gearbeitet. Wer da noch etwas in seiner Tasche mitnahm,verlor seinen Arbeitsplatz wegen Diebstahls.
05.04.2013 11:09 Uhr
von Betty:
Warum "denkwürdig" ist doch gerecht und normal. Ob ich nun auf einen Knopf drücke oder einen Würfel werfe - so what?
Sein Eigentum vor Diebstahl (und sei es durch die eigenen Mitarbeiter) zu schützen, ist doch nachvollziehbar und verständlich.
05.04.2013 10:57 Uhr
von viccy:
Problematisch wäre doch nur gewesen, wenn beim Würfeln einer 1 die Männer und beim Würfeln einer 6 die Frauen kontrolliert worden wären?! :-))
05.04.2013 09:38 Uhr
von Besserwisser:
Armes, armes Deutschland. So reich und doch so arm...
05.04.2013 09:36 Uhr
von FaktenStattFiktion:
Die Dienstvereinbarung ist sinnvoll, bezogen auf die Auswahl der Kontrolle. Ob es aber Sinn macht, 17 v.H. der Beschäftigten zu kontrollieren, ist m.E. mehr als fraglich.
UND: Wer kontrolliert wird, ist in dieser Zeit faktisch an den Arbeitsort gebunden. Die Taschenkontrollen sind also Arbeitszeit und müssen folglich auch vergütet werden.
Ich hoffe, der BR hat dies in der DV berücksichtigt.
Leserkommentare
05.04.2013 11:42 Uhr
von FaktenStattFiktion:
@Martin
Ich habe absichtlich "m.E." geschrieben da ich nicht aus dem Einzelhandel komme.
Wenn Sie mir sagen, die Verlusterate (durch stehlende Mitarbeiter) rechtfertigt den Aufwand, dann mag dem so sein.
05.04.2013 11:22 Uhr
von Martin:
>>>von FaktenStattFiktion:
....."Ob es aber Sinn macht, 17 v.H. der Beschäftigten zu kontrollieren, ist m.E. mehr als fraglich."
Und ob das Sinn macht!! habe lange in einer Firma mit Kontroll-Zufallsauslese gearbeitet. Wer da noch etwas in seiner Tasche mitnahm,verlor seinen Arbeitsplatz wegen Diebstahls.
05.04.2013 11:09 Uhr
von Betty:
Warum "denkwürdig" ist doch gerecht und normal. Ob ich nun auf einen Knopf drücke oder einen Würfel werfe - so what?
Sein Eigentum vor Diebstahl (und sei es durch die eigenen Mitarbeiter) zu schützen, ist doch nachvollziehbar und verständlich.
05.04.2013 10:57 Uhr
von viccy:
Problematisch wäre doch nur gewesen, wenn beim Würfeln einer 1 die Männer und beim Würfeln einer 6 die Frauen kontrolliert worden wären?! :-))
05.04.2013 09:38 Uhr
von Besserwisser:
Armes, armes Deutschland. So reich und doch so arm...
05.04.2013 09:36 Uhr
von FaktenStattFiktion:
Die Dienstvereinbarung ist sinnvoll, bezogen auf die Auswahl der Kontrolle.
Ob es aber Sinn macht, 17 v.H. der Beschäftigten zu kontrollieren, ist m.E. mehr als fraglich.
UND: Wer kontrolliert wird, ist in dieser Zeit faktisch an den Arbeitsort gebunden. Die Taschenkontrollen sind also Arbeitszeit und müssen folglich auch vergütet werden.
Ich hoffe, der BR hat dies in der DV berücksichtigt.