Der Bundestag könnte das Gerichtsverfassungsgesetz ändern und eine Videoübertragung des NSU-Prozess zulassen. Christian Ströbele, Grüne, rät davon ab.von Christian Rath
Ach ja das NSU Märchen, einfach online bei Andreas Hauß Dönermorde lesen oder das COMPACT-Spezial Nr. 1: “Operation NSU” – Neonazis, V-Männer und Agenten!
Und erst wenn darüber NACHGEDACHT im Chor der Konzernmedien weiter singen, oder auch nicht.
04.04.2013 23:42 Uhr
von beowülfchen:
Das sind vielleicht Zustände bei einem international beobachteten Prozess. Noch bevor das Verfahren beginnt, kann die taz, völlig berechtigt übrigens, schreiben, dass der OLG-Präsident das GVG nicht kapiert hat. Meine Güte, ist das peinlich! Der Huber soll sich doch einfach krankschreiben lassen. Findet sicher einen Arzt der bereit ist, einen beginnenden Alzheimer zu bescheinigen.
04.04.2013 22:10 Uhr
von PeterWolf:
"Doch das OLG hat sich diesen Ausweg verbaut. Eine solche Übertragung verstoße „eindeutig“ gegen das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), behauptete OLG-Präsident Karl Huber. Das ist zwar nicht richtig, denn das GVG verbietet nur die Übertragung „zum Zwecke der öffentlichen Vorführung“ (Paragraf 169), doch von seiner Auslegung kommt das OLG wohl nicht mehr herunter."
Was ist das denn für ein Blödsinn? Sind die bei der "Wochenschau" hängengeblieben?
Abgesehen davon, dass selbst eine dauerhafte Aufzeichnung (wie die Nürnberger Prozesse) nicht per se einen fairen Prozess vereitelt, ist die nichtaufgezeichnete Übertragung in benachbarte Gerichtssäle nichts weiter als eine Abriss einer sicht- und hörbehindernden Wand, alternativ zu einem größeren Sitzungssaal, und es gab immer schon verschieden große Sitzungssäle. Eine gesetzliche Obergrenze habe ich nicht gefunden.
Und es geht ja keineswegs um eine nichtöffentliche Verhandlung.
O.K. ist, wenn das Vergabeverfahren für die direkten Sitze fair und transparent war, dass es keine Extrawürste für trödelnde (auch türkische) Jounalisten gibt. Aber das ist eine andere Baustelle.
04.04.2013 21:34 Uhr
von Irmi:
Es ist entsetzlich was in Deutschland passiert ist, das darf einfach nicht sein. Terror muss viel härter bestraft werden als bisher. Dennoch frage ich: dürfen wir anderen Ländern vorschreiben was die zu tun und zu lassen haben bzgl. zu dem Thema welche Journalisten wo zugelassen sind? Sicher nicht. Das OLG wird seine Gründe haben, warum sie nicht nachgeben. Allein wie das jetzt aufgebauscht wir, unglaublich. Ich denke das ein Gericht die Freiheit hat selbststänig Regeln aufzustellen und sich an diese zu halten. Würden wir uns da jetzt dreinreden lassen, machen wir uns lächerlich vor der ganzen Welt. Wie dreist, da unseren Außenminister zu behelligen.
04.04.2013 21:02 Uhr
von die Türken sind neugierig:
Einige von denen werden auch ohne feste Plätze kommen. Entsprechend grösser wird die Chance sein das dort Nazis ihnen missliebige Personen bedrängen können-und die Polizei dabei zusieht. Genau das ist vor einem Vierteljahr im Prozess gegen Norman Bordin geschehen, dieser hatte "Paulchen Panther"-Musik auf einer Demonstration gespielt. Vielleicht sollte man mal die Polizei überprüfen, und gegebenefalls welche von denen aussen vor lassen. Das wäre dann fast schon Aussenpolitik.
Es ist interessant mal zum Prozeß gegen Marco Weiss in der Türkei nachzulesen, der angeblich eine minderjährige Engländerin vergewaltigt haben sollte und 8 Monate unschuldig in der Türkei in Untersuchungshaft saß. Zitiert aus Wikipedia: "Das Verhalten der deutschen Medien und der Politik stieß in der Türkei auf Kritik. So wurde der Anruf Steinmeiers bei Gül durch den Generalstaatsanwalt von Antalya als taktlos angesehen." Und wir sollen der Türkei jetzt Sonderlocken einräumen, weil sich ihre Journalisten nicht rechtzeitig um Plätze bemüht haben?
Leserkommentare
04.04.2013 23:52 Uhr
von GerdF:
Ach ja das NSU Märchen, einfach online bei Andreas Hauß Dönermorde lesen oder das COMPACT-Spezial Nr. 1: “Operation NSU” – Neonazis, V-Männer und Agenten!
Und erst wenn darüber NACHGEDACHT im Chor der Konzernmedien weiter singen, oder auch nicht.
04.04.2013 23:42 Uhr
von beowülfchen:
Das sind vielleicht Zustände bei einem international beobachteten Prozess. Noch bevor das Verfahren beginnt, kann die taz, völlig berechtigt übrigens, schreiben, dass der OLG-Präsident das GVG nicht kapiert hat. Meine Güte, ist das peinlich! Der Huber soll sich doch einfach krankschreiben lassen. Findet sicher einen Arzt der bereit ist, einen beginnenden Alzheimer zu bescheinigen.
04.04.2013 22:10 Uhr
von PeterWolf:
"Doch das OLG hat sich diesen Ausweg verbaut. Eine solche Übertragung verstoße „eindeutig“ gegen das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), behauptete OLG-Präsident Karl Huber. Das ist zwar nicht richtig, denn das GVG verbietet nur die Übertragung „zum Zwecke der öffentlichen Vorführung“ (Paragraf 169), doch von seiner Auslegung kommt das OLG wohl nicht mehr herunter."
Was ist das denn für ein Blödsinn?
Sind die bei der "Wochenschau" hängengeblieben?
Abgesehen davon, dass selbst eine dauerhafte Aufzeichnung (wie die Nürnberger Prozesse) nicht per se einen fairen Prozess vereitelt, ist die nichtaufgezeichnete Übertragung in benachbarte Gerichtssäle nichts weiter als eine Abriss einer sicht- und hörbehindernden Wand, alternativ zu einem größeren Sitzungssaal, und es gab immer schon verschieden große Sitzungssäle. Eine gesetzliche Obergrenze habe ich nicht gefunden.
Und es geht ja keineswegs um eine nichtöffentliche Verhandlung.
O.K. ist, wenn das Vergabeverfahren für die direkten Sitze fair und transparent war, dass es keine Extrawürste für trödelnde (auch türkische) Jounalisten gibt.
Aber das ist eine andere Baustelle.
04.04.2013 21:34 Uhr
von Irmi:
Es ist entsetzlich was in Deutschland passiert ist, das darf einfach nicht sein. Terror muss viel härter bestraft werden als bisher.
Dennoch frage ich:
dürfen wir anderen Ländern vorschreiben was die zu tun und zu lassen haben bzgl. zu dem Thema welche Journalisten wo zugelassen sind? Sicher nicht. Das OLG wird seine Gründe haben, warum sie nicht nachgeben. Allein wie das jetzt aufgebauscht wir, unglaublich. Ich denke das ein Gericht die Freiheit hat selbststänig Regeln aufzustellen und sich an diese zu halten.
Würden wir uns da jetzt dreinreden lassen, machen wir uns lächerlich vor der ganzen Welt. Wie dreist, da unseren Außenminister zu behelligen.
04.04.2013 21:02 Uhr
von die Türken sind neugierig:
Einige von denen werden auch ohne feste Plätze kommen.
Entsprechend grösser wird die Chance sein das dort Nazis ihnen missliebige Personen bedrängen können-und die Polizei dabei zusieht.
Genau das ist vor einem Vierteljahr im Prozess gegen Norman Bordin geschehen, dieser hatte "Paulchen Panther"-Musik auf einer Demonstration gespielt.
Vielleicht sollte man mal die Polizei überprüfen,
und gegebenefalls welche von denen aussen vor lassen.
Das wäre dann fast schon Aussenpolitik.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-um-paulchen-panther-melodie-geschmacklos-aber-nicht-strafbar-1.1563520
04.04.2013 20:56 Uhr
von Gianni Porcospino:
Es ist interessant mal zum Prozeß gegen Marco Weiss in der Türkei nachzulesen, der angeblich eine minderjährige Engländerin vergewaltigt haben sollte und 8 Monate unschuldig in der Türkei in Untersuchungshaft saß.
Zitiert aus Wikipedia: "Das Verhalten der deutschen Medien und der Politik stieß in der Türkei auf Kritik. So wurde der Anruf Steinmeiers bei Gül durch den Generalstaatsanwalt von Antalya als taktlos angesehen." Und wir sollen der Türkei jetzt Sonderlocken einräumen, weil sich ihre Journalisten nicht rechtzeitig um Plätze bemüht haben?
Keine Sonderrechte für niemand!