• 05.04.2013

Höchststrafe für 52-jährigen Täter

Lebenslänglich für Mord im Jobcenter

Der Mord an einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss löste vor einen halben Jahr Entsetzen aus. Nun wurde der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

  • 05.04.2013 18:44 Uhr

    von ilmtalkelly:

    Ich frage mich aufgrund solcher Vorfälle, ob ein Mörder überhaupt als psych. gesund angesehen werden kann, bedarf es doch einer krankhaften Störung und Realitätsverlust, einen Menschen zu töten.

    Anderseits ist die Bühne SGB II auch als krank zu diagnostizieren.

  • 05.04.2013 16:12 Uhr

    von Luise:

    Die Strafe ist noch zu milde! Er hat vorsätzlich gemordet. Hat einfach seinen Wutanfall ausgelebt, so sind sie eben, diese Sorte Menschen.
    Mein Beileid der Familie von der jungen Mutter!

  • 05.04.2013 14:52 Uhr

    von Eulenspiegel:

    Für "Ehrenmord" gibt,s nicht so viel.Für Ausraster umso mehr. Es heißt:das System zu schützen-,nicht den Menschen an sich. Eingesperrt gehören die,die ein Hartz IV geschaffen haben, bei dem sich die Job-Center wegen leerer Kommunenkassen oft nicht an die Regeln halten. Würde man hier nicht alles aufnehmen,dann könnten die Jobmitarbeiter auch eher die Regeln einhalten und brauchten weniger angst zu haben, dass sie ihren Job verlieren,nur weil sie ihre Arbeit korrekt erledigen.Wir leben in einem Zeitalter der dummen Politik. Was sagte doch damals dieser "Superminister" Clement? ,,Keiner braucht angst zu haben,dass er durch Hartz IV seine Wohnung verliert!" Und wie viele haben ihre Wohnung verloren? Das ist nur ein Beispiel von vielen.

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