• 05.04.2013

Getrennter Sportunterricht wird vom Verwaltungsgericht als Lösung für religiöse Bedenken gegen eine Koedukation empfohlen.

Der Fettnapf, der keiner ist

KOMMENTARvon Heide Oestreich

  • 07.04.2013 09:46 Uhr

    von Sofern:

    Sofern dies tatsaechlich so ist,das "einzelne Bundeslaender"Maedchen und Jungen ab der Pubertaet im Sport voneinander trennen ist DIES ein ECHTER SKANDAL und absolut nicht zu akzeptierender Rueckfall in die vermufften 50ger Jahre!Auch die hier so heiss gelobte Trennung von Maennlein und Weiblein in Mathe,Physik und Chemie zeigt nur eine Scheinloesung auf.Da wird nur fuer die Schule und nicht fuer das Leben gelernt!Kuschelpaedagogik bringt es aber nicht.Spaeter muessen sich die verhaetschelten(schuechternen) Maedchen wieder mit den grossmaeuligen Dummschwaetzenden Machos abmuehen.Besser doch die Maedchen selbstbewusster machen und ihnen beibringen dagegen zu halten,sowie den Jungen beibringen das Dummschwaetzen kein Zeichen von Staerke oder ein Argument ist!Fuer Koaedukation und gegen Geschlechtertrennung!
    Wessen Toechter mit Scheinattesten zu Hause gehalten,oder von Sport ferngehalten werden-da gibt es Amtsaerzte und die Moeglichkeit Aerzte die "Gefaelligkeitsgutachten"\Atteste ausstellen zu belangen.Fuer die Eltern gibt es Bussgelder und Zwangsmassnahmen!

  • 06.04.2013 18:41 Uhr

    von Thorsten Wirth:

    Einige Reaktionen auf diesen harmlosen Artikel zeigen es: Steinbrück kann sagen, was er will. Er wird mißverstanden, weil man ihn mißverstehen will.
    Wenn sich ein Politiker zu einem Problem im Rahmen der gesetzlich und gesellschaftlich zulässigen Normen äußert, kann man das inhaltlich wohl kritisieren, aber wohl kaum skandalisieren.
    Und wenn die getrennte Ausübung des Sports ab einem gewissen Alter hilft, das Problem der Nichtteilnahme am Unterricht durch Muslima unbürokratisch zu überwinden - bitte. Es gäbe wahrlich Wichtigeres, worüber sich zu streiten lohnt!

  • 06.04.2013 14:22 Uhr

    von SchnurzelPu:

    Ich fasse es nicht, dass hier die Religionsfreiheit für "Männer sind schwanzgesteuert und vergewaltigen Frauen gleich, wenn sie nur ihre nackten Waden zu sehen bekommen"-Argumente gebraucht werden soll. Von unserer Reaktion auf weibliche Kopfhaare ganz zu schweigen, bzw. die der Moslems .

    PS: Dann liebe Autorin zahlen Sie aber auch die zweite Sporthalle die nötig wird, es sei denn meine Religion erklärt Frauen als für zu doof, als dass sie gemeinsam mit Jungen Physikunterricht machen können - dann geht ihr Blödsinn wieder organisatorisch auf.

  • 06.04.2013 10:49 Uhr

    von Sexo:

    was macht so ein bißchen Sportunterricht schon in unserer Sex-Gesellschaft aus (leider Geil, der normale Ton heutzutage), die jugendlichen haben doch mit 13 schon längst kapiert wie man bläst und leckt, da braucht doch keine Debatte wegen so einem kleinen "Problem" zu entstehen. Auch die kleinen Musslime gucken sicher sexuelle Geschichten und Praktiken online, und im TV gibt´s ja auch mehr als genug davon. Da kann man doch nur lachen und den Leuten totale Abwesenheit von der Realität attestieren. Wahrscheinlich würde Peer es schon mit einem kleinen Wächter für die Tochter hinkriegen, ihr jegliche sexuellen Konfrontationen 24 Std. lang zu verwehren....
    Wir brauchen die Pille für Kinder!

  • 05.04.2013 23:52 Uhr

    von Jared21:

    So ein schwachsinniger Artikel!
    Steinbrück verwechselt schlicht Rücksicht mit Arschkriecherei.
    Er WILL nicht gewählt werden.

  • 05.04.2013 22:41 Uhr

    von Starost:

    Die Tatsache, dass der Vorschlag nicht originär von Steinbrück stammt, sondern von einem Verwaltungsgericht, beweist nicht, dass der Vorschlag nicht Fettnapf-Qualität hat. Auch Verwaltungsgerichte können nämlich in Fettnäpfe treten.

  • 05.04.2013 21:34 Uhr

    von Harald:

    "Dass Religionsfreiheit ebenfalls ein Grundrecht ist, haben sie dabei schlicht vergessen." Dazu ein Blick ins GG Artikel 4:

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Bei der Formulierung zu Absatz 2 hatten die Autoren des GG nicht im Blick, daß dereinst sogar der Sportunterricht als Religionsausübung gelten würde. Ebenso wenig die Scharia, welche die Religionsausübung im Alltagsleben regelt.

    Darf ich Heide Oestreich also richtig verstehen, daß die Ausübung und Anwendung der Scharia ein Grundrecht nach Artikel 4 ist? Diese Frage ist keine rhetorische Figur, sondern ganz praktisch.

  • 05.04.2013 21:08 Uhr

    von Thierry:

    Religionsfreiheit hat ihre Grenzen, wo das körperliche oder seelische Wohl des Kindes oder de(r/s) Jugendlichen verletzt wird. Daher ist weibliche Genitalverstümmlung zu recht verboten und daher die Debatte um männliche Beschneidung mit einer zumindest umstrittenen Auflösung.
    Ein solcher Fall liegt bei Peer Steinbrücks Äußerung klar nicht vor. Es gibt gute Gründe Geschlechter in bestimmten Fächern getrennt zu unterrichten. Meine Töchter sind auf Mädchenschulen gegangen, weil ich glaube, dass sie sich dort in den Naturwissenschaften besser entfalten. Bei uns und vielen Schulkameradinnen ist dieses Kalkül aufgegangen. Trotz Geschlechtertrennung haben sie ein absolut unverkrampftes, aber selbstbewußes Verhältnis zum anderen Geschlecht. Unakzeptabel ist nur, wenn Mädchen schlechter unterrichtet werden als Jungs oder ihnen eine unterwürfige Rolle in der Gesellschaft vermittelt wird.

  • 05.04.2013 21:00 Uhr

    von Volker Birk:

    Der Fettnapf, der auch einer ist.

    Das mag das Gericht so empfehlen, aber hier irrt es. Zumal ein solches Gericht nicht empfehlen sollte, sondern konkrete Anträge entscheiden.

    Das Bisschen Säkularismus, was die Bundesrepublik sowieso in der Praxis nur hat, wegen religiöser Vorbehalte ganz aufzugeben, kann kaum das Ziel einer säkularen Gesellschaft sein.

    Trotz des Religionsunterrichtes an Schulen (im Übrigen eine der wenigen Schwächen des Grundgesetzes) sollte der Unterricht an staatlichen Schulen jedoch im Wesentlichen säkular geprägt sein.

    An diese freiheitlichen Ideen der Aufklärung muss sich jede Religionsgemeinschaft anpassen, schliesslich gilt nicht nur der Minderheitenschutz, sondern es gelten immer noch die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

  • 05.04.2013 20:05 Uhr

    von Ihr :

    sehe ich auch so...

  • 05.04.2013 18:33 Uhr

    von Jörg Rupp:

    Ja, AB einem gewissen Alter, das ist richtig. Aber BIS zu diesem Alter eben nicht. Und da ist das auch unötig. Insofern ist das nicht nur ein Fettnapf, sondern tatsächlich völlige Ahnungslosigkeit und ein Kniefall vor religiöser Doktrin

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