meist bietet eine staatsanwaltschaft einen "deal" an wenn ihr nicht alles klar ist und nachforschungen entweder zu teuer oder, mangels personal, nicht zu erbringen sind. ich hoffe die staatsanwaltschaft nimmt den "federhandschuh" auf und macht ihre arbeit. so oder so, die kacke bleibt immer am schuh.
07.04.2013 09:26 Uhr
von Michael Herrmann:
Zu dem Fall Wulff ist eigentlich alles gesagt. Es ist ein Schulbeispiel für Studenten der Politikwissenschaften, wie man durch eine perfid gesteuerte Medienhatz einen unliebsamen Politiker demontieren und zugleich einen Menschen beinahe zu Grunde richten kann. Für Studenten der Medienwissenschaften ist es ein Schulbeispiel dafür, wie man die breite Leserschaft durch gezielte Streuung von unbewiesenen Vorwürfen und Halbwahrheiten für seine Zwecke einspannen kann und Jurastudenten können daraus lernen, dass sich eine Staatsanwaltschaft durch eine hysterische Medienschelte tunlichst nicht beeunflussen lassen sollte.
06.04.2013 16:46 Uhr
von Fritz:
Kleiner Primer zur Einstellung des Verfahrens nach der Strafprozessordnung gefällig?
Lies Paragraphen 153 ff. Strafprozessordnung bis hin zur Strafverfolgung ausländischer Staatsoberhäupter.
Wenn das Unrecht allenfalls gering wäre, bisher wissen wir nämlich darüber nichts, die Staatsanwaltschaft hat es lediglich behauptet und der Richter hat darüber noch nicht abschließend nachgedacht, kann das Verfahren, wenn es kein besonderes Strafbedürfnis gibt, eingestellt werden, unter Umständen gegen eine Geldbuße.
Das ist so im Fall eines kleinen Ladendiebes oder einer Polizistenbeleidigung und eben auch in größeren Fällen. Denn der Staat kann sich nicht um allen Mist kümmern.
Das war selbstverständlich so auch in der DDR mit genau der gleichen Begründung. Die Volksgemeinschaft, wie es da hieß, hat wichtigeres zu tun, sie muss, was sich Herr Gabriel hinter die Löffel schreiben lassen sollte, Schwerpunkte setzen.
06.04.2013 16:36 Uhr
von Fritz:
hält dieses Verfahren für wirklich sehr schwachsinnig und was Gabriel sagt, fällt auf seine schwächelnde Partei zurück. Was ein Ministerpräsident macht ist nämlich absolut nicht das gleiche wie die Tätigkeit eines Finanzbeamten oder eines Polizisten. Es ist Politik.
06.04.2013 12:12 Uhr
von reblek:
"Auch der Anwalt des zweiten Beschuldigen, des Filmmanagers und Wulff-Freundes David Groenewold..." - "des Beschuldigen"? Kleiner Freudscher des afp-Menschen, der lieber "Beschuldigenden" geschrieben hätte? "... eine stille Erledigung des Falles scheint jedoch eher unwahrscheinlich..." - Auch ein schöner Deutsch: Da scheint was zu scheinen. "Wulff wolle die Ermittler ... zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn bewegen." - Wohl eher "gegen sich". "Der Zeuge könne aussagen, dass ein Brief Wulffs an Siemens-Chef Peter Löscher im Dezember 2008 kein Zeichen für korruptes Verhalten, sondern ein normaler Vorgang gewesen sei." - Sehr schön, Korrution ist "ein normaler Vorgang". Das ist wohl so, aber dass ein Ex-Buprä das wörtlich so sagt...
06.04.2013 11:36 Uhr
von Moriens:
"Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte die Einstellung des Verfahrens angeboten – in Wulffs Fall gegen die Zahlung von 20.000 Euro, in Groenewolds Fall gegen die Zahlung von 30.000 Euro."
Soso. Und warum? Mit welchem Grund sollte eine unabhängige Justiz jemandem die Möglichkeit einräumen, sich von einer eventuell drohenden Verurteilung freizukaufen? Werden in unseren Gerichten Streitwert und Verfahrenskosten aufgewogen oder wird das für alle geltende Recht durchgesetzt?
06.04.2013 11:26 Uhr
von emil:
"Aber vor dem Gesetz seien „alle gleich“"
die zukunft wird zeigen, ob dem tatsächlich so ist. allein die option sich freizukaufen zeigt doch bereits die erste ungleichheit. wer hat denn schon 20.000 euro bereit liegen, um sich freizukaufen?
Leserkommentare
07.04.2013 10:06 Uhr
von lui:
meist bietet eine staatsanwaltschaft einen "deal" an wenn ihr nicht alles klar ist und nachforschungen entweder zu teuer oder, mangels personal, nicht zu erbringen sind. ich hoffe die staatsanwaltschaft nimmt den "federhandschuh" auf und macht ihre arbeit. so oder so, die kacke bleibt immer am schuh.
07.04.2013 09:26 Uhr
von Michael Herrmann:
Zu dem Fall Wulff ist eigentlich alles gesagt. Es ist ein Schulbeispiel für Studenten der Politikwissenschaften, wie man durch eine perfid gesteuerte Medienhatz einen unliebsamen Politiker demontieren und zugleich einen Menschen beinahe zu Grunde richten kann. Für Studenten der Medienwissenschaften ist es ein Schulbeispiel dafür, wie man die breite Leserschaft durch gezielte Streuung von unbewiesenen Vorwürfen und Halbwahrheiten für seine Zwecke einspannen kann und Jurastudenten können daraus lernen, dass sich eine Staatsanwaltschaft durch eine hysterische Medienschelte tunlichst nicht beeunflussen lassen sollte.
06.04.2013 16:46 Uhr
von Fritz:
Kleiner Primer zur Einstellung des Verfahrens nach der Strafprozessordnung gefällig?
Lies Paragraphen 153 ff. Strafprozessordnung bis hin zur Strafverfolgung ausländischer Staatsoberhäupter.
Wenn das Unrecht allenfalls gering wäre, bisher wissen wir nämlich darüber nichts, die Staatsanwaltschaft hat es lediglich behauptet und der Richter hat darüber noch nicht abschließend nachgedacht, kann das Verfahren, wenn es kein besonderes Strafbedürfnis gibt, eingestellt werden, unter Umständen gegen eine Geldbuße.
Das ist so im Fall eines kleinen Ladendiebes oder einer Polizistenbeleidigung und eben auch in größeren Fällen. Denn der Staat kann sich nicht um allen Mist kümmern.
Das war selbstverständlich so auch in der DDR mit genau der gleichen Begründung. Die Volksgemeinschaft, wie es da hieß, hat wichtigeres zu tun, sie muss, was sich Herr Gabriel hinter die Löffel schreiben lassen sollte, Schwerpunkte setzen.
06.04.2013 16:36 Uhr
von Fritz:
hält dieses Verfahren für wirklich sehr schwachsinnig und was Gabriel sagt, fällt auf seine schwächelnde Partei zurück. Was ein Ministerpräsident macht ist nämlich absolut nicht das gleiche wie die Tätigkeit eines Finanzbeamten oder eines Polizisten. Es ist Politik.
06.04.2013 12:12 Uhr
von reblek:
"Auch der Anwalt des zweiten Beschuldigen, des Filmmanagers und Wulff-Freundes David Groenewold..." - "des Beschuldigen"? Kleiner Freudscher des afp-Menschen, der lieber "Beschuldigenden" geschrieben hätte?
"... eine stille Erledigung des Falles scheint jedoch eher unwahrscheinlich..." - Auch ein schöner Deutsch: Da scheint was zu scheinen.
"Wulff wolle die Ermittler ... zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn bewegen." - Wohl eher "gegen sich".
"Der Zeuge könne aussagen, dass ein Brief Wulffs an Siemens-Chef Peter Löscher im Dezember 2008 kein Zeichen für korruptes Verhalten, sondern ein normaler Vorgang gewesen sei." - Sehr schön, Korrution ist "ein normaler Vorgang". Das ist wohl so, aber dass ein Ex-Buprä das wörtlich so sagt...
06.04.2013 11:36 Uhr
von Moriens:
"Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte die Einstellung des Verfahrens angeboten – in Wulffs Fall gegen die Zahlung von 20.000 Euro, in Groenewolds Fall gegen die Zahlung von 30.000 Euro."
Soso. Und warum? Mit welchem Grund sollte eine unabhängige Justiz jemandem die Möglichkeit einräumen, sich von einer eventuell drohenden Verurteilung freizukaufen? Werden in unseren Gerichten Streitwert und Verfahrenskosten aufgewogen oder wird das für alle geltende Recht durchgesetzt?
06.04.2013 11:26 Uhr
von emil:
"Aber vor dem Gesetz seien „alle gleich“"
die zukunft wird zeigen, ob dem tatsächlich so ist. allein die option sich freizukaufen zeigt doch bereits die erste ungleichheit. wer hat denn schon 20.000 euro bereit liegen, um sich freizukaufen?