Fragwürdiges Karlsruher Urteil: Grünes Licht für rechtswidrige Razzien
Das Bundesverfassungsgericht findet, dass die Justiz auch Beweise aus rechtswidrigen Durchsuchungen verwerten dürfe. Nur wenn die Polizei willkürlich "Gefahr im Verzug" annimmt, herrscht Verwendungsverbot.
KARLSRUHE dpa | Urteil mit Folgen: Belastendes Beweismaterial kann in der Regel auch dann gegen einen Verdächtigen verwertet werden, wenn es bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefunden wurde. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss kommt ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot nur ausnahmsweise bei besonders gravierenden Rechtsverstößen der Ermittler in Betracht. Damit wies das Karlsruher Gericht die Beschwerde eines wegen Drogenbesitzes verurteilen Münchners ab. Bei einer rechtswidrigen Durchsuchung hatte die Polizei bei ihm ein halbes Kilo Haschisch gefunden.
Er war ins Visier der Fahnder geraten, weil angeblich über ein Konto, auf das er Zugriff hatte, der Verkauf einer gefälschten Markenuhr abgewickelt worden sein soll. Die Durchsuchung seiner Räume im Zuge der Ermittlungen hatte das Karlsruher Gericht - wegen des äußerst geringen Tatverdachts - schon 2005 als unverhältnismäßig beanstandet. Dabei wurde allerdings das Rauschgift gefunden - was ihm dann die Bewährungsstrafe eintrug. (Az: BvR 2225/ - Beschluss vom 2. Juli 2009)
Nach den Worten der Verfassungsrichter gehört die Erforschung der Wahrheit zu den wichtigsten Prinzipien des Strafverfahrensrechts. Deshalb könnten Beweise, die bei rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, nur ausnahmsweise für den Prozess gesperrt sein.
Ein Verwertungsverbot komme daher nur in Betracht, wenn es ausdrücklich gesetzlich vorgesehen oder "aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist". Einen Freischein für Hausdurchsuchungen soll die Polizei damit aber nicht erhalten. Laut Gericht gibt es dann ein Verwertungsverbot, wenn die Polizei willkürlich "Gefahr im Verzug" annimmt und damit eine richterliche Anordnung umgeht.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert