Kommentar Volksentscheid Primarschule: Klagen können auch andere
Scheuerl will offenbar noch die letzten Überbleibsel dieser Reform beseitigt sehen.
D er Volksentscheid zur Primarschule ungültig - wegen juristischer Mängel? Sicher: Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn es so käme. Aber an diesem Szenario zeigt sich auch: Klagen - oder damit drohen - kann nicht nur Walter Scheuerl, das können auch andere. Politisch gewonnen hat die Auseinandersetzung dennoch seine Volksinitiative "Wir wollen lernen".
Umgehen kann sie damit offenbar nicht: WWL legt ein Verhalten an den Tag, das der Lage nicht angemessen ist. Mittels eines - inzwischen ja sogar verbindlichen - Volksentscheids ist da eine große Reform gestoppt worden, von deren Sinn die Regierenden durchweg überzeugt waren. Aber Scheuerl reicht das nicht. Er will offenbar noch die letzten Überbleibsel dieser Reform beseitigt sehen. So entwickelt sich etwa in Sachen Schulversuche jetzt eine Stimmung, die an Denkverbote grenzt.
In seinem Null-Toleranz-Gebaren macht Scheuerl politisch nun die ersten Fehler: Wendet er sich gegen 800 Eltern, dürfte seine Glaubwürdigkeit als Streiter für die Elternrechte gehörig Schaden nehmen.
Es wäre gut, wenn das Gericht sich jetzt noch einmal mit dem Volksentscheid vom 18. Juli befasst. Manche unter den siegreichen Primarschulgegnern scheinen vor Kraft kaum laufen zu können. Eine juristische Entscheidung könnte ihnen eine Gehhilfe sein.
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