Nach einer Vergewaltigung dürfen Frauen in Argentinien jetzt legal abtreiben. Bisher musste in jedem einzelnen Fall darüber entschieden werden. von Jürgen Vogt
Vermutlich wird sich durch dieses Urteil nicht viel verändern. Wie viele Vergewaltigungen werden denn tatsächlich nachgewiesen?
Und vor allem, wie sieht ein entsprechender Antrag auf eine Abtreibung aus? Ähnlich dem eines Arbeitslosenantrages...die entsprechenden Nachweise werden nachgereicht? Welch eine schlimme Demütigung für eine Frau, die eine solch schmerzhafte Erfahrung gemacht hat.
12.05.2012 09:57 Uhr
von wieauchimmer:
Lieber Anton Gordezky,
die Anwort ist sehr, sehr einfach. "Mein Körper gehört mir", und das gilt für jede Frau. Und damit auch die Entscheidung darüber, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht.
In dem Fall darf es auch keine Abstufung geben, aus welchem Grund abgetrieben werden darf und aus welchem nicht. Im Übrigen finde ich es traurig, dass in ihrem Kommentar steht dass eine Behinderung dann wiederum doch ein Grund sein kann. Heißt das etwa, dass sie behindertes Leben für weniger Lebenswert halten?
11.05.2012 12:42 Uhr
von Justin:
Wie läuft das dann genau ab? Wird mit der Abtreibung gewartet bis der Täter verurteilt ist (also so etwa 5 Jahre) oder einfach mal provisorisch abgetrieben und im Falle eines Freispruchs die Frau verurteilt? Hat sich dabei eigentlich irgendwer etwas gedacht?
23.03.2012 01:42 Uhr
von i am jack's wasted life:
Die Antwort auf eine solche Situation ist absolut nicht einfach - richtig - dennoch sollte die Entscheidung bei der Frau liegen, ob sie ein Kind gebären (und vor allem aufziehen) will, welches das Resultat eines des schlimmsten, denkbaren Verbrechens gegen ihren Leib, ihre Seele war. Es ist anmaßend, wenn ein Gesetzgeber oder eine Religionsgemeinschaft einer Frau vorschreibt, wie sie mit einer solchen Grenzsituation und deren Folgen umzugehen hat. Vielmehr sollte man helfen, beraten, zuhören und die Entscheidung letztlich akzeptieren.
Außerdem eine etwas provokative Frage: Wenn wirklich jedes Leben zählt, warum wird dann in Kriegen noch immer aus religiösen Gründen gemordet?
14.03.2012 16:35 Uhr
von Anton Gorodezky:
@unisono Und das ist eben der Knackpunkt: warum das Kind abtreiben? Es kann nichts für seinen verbrecherischen Vater. Es ist nicht behindert und gefährdet nicht die körperliche Unversehrtheit der Mutter (wie das psychologisch aussieht, steht noch auf einem anderen Blatt).
Ganz so einfach ist die richtige Antwort auf so eine Situation also gar nicht zu finden.
14.03.2012 15:28 Uhr
von unisono:
Das ist richtig so! Sollen die Frauen, die Kinder eines Verbrechers austragen!? Die Kinder können zwar nichts dafür-, aber die vergewaltigten Frauen auch nicht!
Leserkommentare
10.06.2012 17:50 Uhr
von Kaethe:
Vermutlich wird sich durch dieses Urteil nicht viel verändern.
Wie viele Vergewaltigungen werden denn tatsächlich nachgewiesen?
Und vor allem, wie sieht ein entsprechender Antrag auf eine Abtreibung aus?
Ähnlich dem eines Arbeitslosenantrages...die entsprechenden Nachweise werden nachgereicht?
Welch eine schlimme Demütigung für eine Frau, die eine solch schmerzhafte Erfahrung gemacht hat.
12.05.2012 09:57 Uhr
von wieauchimmer:
Lieber Anton Gordezky,
die Anwort ist sehr, sehr einfach. "Mein Körper gehört mir", und das gilt für jede Frau. Und damit auch die Entscheidung darüber, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht.
In dem Fall darf es auch keine Abstufung geben, aus welchem Grund abgetrieben werden darf und aus welchem nicht. Im Übrigen finde ich es traurig, dass in ihrem Kommentar steht dass eine Behinderung dann wiederum doch ein Grund sein kann. Heißt das etwa, dass sie behindertes Leben für weniger Lebenswert halten?
11.05.2012 12:42 Uhr
von Justin:
Wie läuft das dann genau ab? Wird mit der Abtreibung gewartet bis der Täter verurteilt ist (also so etwa 5 Jahre) oder einfach mal provisorisch abgetrieben und im Falle eines Freispruchs die Frau verurteilt? Hat sich dabei eigentlich irgendwer etwas gedacht?
23.03.2012 01:42 Uhr
von i am jack's wasted life:
Die Antwort auf eine solche Situation ist absolut nicht einfach - richtig - dennoch sollte die Entscheidung bei der Frau liegen, ob sie ein Kind gebären (und vor allem aufziehen) will, welches das Resultat eines des schlimmsten, denkbaren Verbrechens gegen ihren Leib, ihre Seele war.
Es ist anmaßend, wenn ein Gesetzgeber oder eine Religionsgemeinschaft einer Frau vorschreibt, wie sie mit einer solchen Grenzsituation und deren Folgen umzugehen hat. Vielmehr sollte man helfen, beraten, zuhören und die Entscheidung letztlich akzeptieren.
Außerdem eine etwas provokative Frage: Wenn wirklich jedes Leben zählt, warum wird dann in Kriegen noch immer aus religiösen Gründen gemordet?
14.03.2012 16:35 Uhr
von Anton Gorodezky:
@unisono
Und das ist eben der Knackpunkt: warum das Kind abtreiben? Es kann nichts für seinen verbrecherischen Vater. Es ist nicht behindert und gefährdet nicht die körperliche Unversehrtheit der Mutter (wie das psychologisch aussieht, steht noch auf einem anderen Blatt).
Ganz so einfach ist die richtige Antwort auf so eine Situation also gar nicht zu finden.
14.03.2012 15:28 Uhr
von unisono:
Das ist richtig so! Sollen die Frauen, die Kinder eines Verbrechers austragen!? Die Kinder können zwar nichts dafür-, aber die vergewaltigten Frauen auch nicht!