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meine Kommentare
Lachs
[Re]: "Tatsächlich haben die beiden Männer ja niemanden belästigt," Na, die Frau war ja offensichtlich belästigt, wenn sie das so gesagt hat. Ob das gerechtfertigt ist, oder gegen andere Prinzipien aufgewogen werden sollte, ist wohl diskutabel. Aber zu behaupten, niemand wurde belästigt, ist dann eben faktisch falsch und irreführend.
zum BeitragLachs
Ein wenig schockiert bin ich schon, dass in den Kommentaren davon ausgegangen wird, dass diese Handlung (sollte Assange sie begangen haben oder nicht) nur in Schweden eine Vergewaltigung ist. Siehe §177 StGB: "(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt [...] 2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert, [...] insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)"
Das ist klar zu deuten, dass auch in Deutschland das Eindringen in einen schlafenden Körper, dessen Willensbildung massiv eingeschränkt ist, eine Vergewaltigung darstellt.
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