URTEIL Verkaufsoffene Sonntage sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Denn: „Die Sonntagsruhe kommt dem Schutz von Ehe und Familie ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung der Gesundheit“ ➤ SEITE 3, 21
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KAPITALISMUS Theoretiker plädiert für linke Neugründung
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