Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Die Türkei hat sich mitschuldig gemacht und muss Schmerzensgeld an die Familie des ermordeten Journalisten Dink zahlen.
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TÜRKEI Angehörige des ermordeten Hrant Dink reagieren mit Befriedigung auf das Urteil aus Straßburg
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Die taz ordnet die Verträge mit einem Teil ihrer Auslandskorrespondenten neu. Darüber gibt es Streit. Eine Stellungnahme der Chefredaktion.
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