Der Streit um mangelhafte Silikonkissen wird neu aufgerollt. Die Richter kassierten ein vorheriges Urteil ein. Die Opfer sind hoffnungsvoll.
„Nicht mit uns! Der Silikon-Skandal“ (20.15, Sat.1) basiert auf dem Fall des französischen Herstellers PIP. Trotz Plattitüden ein wichtiger Film.
Der TÜV war laut EuGH nicht zu unangemeldeten Kontrollen bei der Herstellerfirma verpflichtet. Demnächst wird die Rechtslage verschärft.
Hunderttausenden Frauen wurden Kissen aus Industriesilikon eingesetzt. Ein französisches Gericht hob nun ein Urteil gegen den Zertifizierer auf.
Minderwertige Silikonkissen – für unzählige Frauen ein Schock. Seit Jahren klagen sie auf Schmerzensgeld. Nun soll der Europäische Gerichthof ran.
Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten Versuch gescheitert.
Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro sofort verlangen.
In Europa kommen weiter Medizinprodukte auf den Markt, die anderswo wegen ihres Risikos abgelehnt werden, rügt Deutschlands oberster Medizinprüfer Jürgen Windeler.
Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“ enthalten.
Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe geschlampt.
Betroffene Frauen und Händler gewinnen vor Gericht gegen den TÜV Rheinland. Dieser habe seine bei der Kontrolle versagt und muss den Schaden nun ausgleichen. steht nun Schadensersatz zu
300 betroffene Argentinierinnen fordern Schadenersatz wegen defekter Brustimplantate. Angeklagt sind auch der TÜV-Rheinland und die Allianz-Versicherung.
Am Dienstag soll in Marseille der Brustimplantante-Prozess enden. Noch immer fehlen EU-weit unabhängige Tests für solche Medizinprodukte.
Der langjährige Chef der französischen Firma PIP, Jean-Claude Mas, bestreitet dass er den TÜV bewusst in die irregeführt hat: Es sei alles schon Routine gewesen.
Laut des Urteils eines Berufungsgerichts können jetzt auch Frauen, die sich ihre PIP-Brustimplantate präventiv entfernen ließen, klagen.
Medizinrechtler rät deutschen Frauen gegen Brustimplantate-Hersteller vorzugehen: Vor französischen Gerichten laufen ab April die Gerichtsprozesse.
Minimaler als bei den PIP-Brustimplantaten geht Aufsicht wohl kaum beim TÜV. In Zukunft darf Kontrolle nicht von besonders neugierigen Prüfern abhängig bleiben.
Der TÜV Rheinland hat die fehlerhaften Brust-Implantate zertifiziert. Nun geriert er sich in Frankreich als Opfer eines Industrieschwindels.
Der TÜV haftet nicht: Die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Ludwigshafen wegen mangelhafter Implantate wurde abgewiesen. Sie will in Berufung gehen.