Inge Hannemann muss Job annehmen: Hartz-IV-Rebellin ruhiggestellt

Das Arbeitsgericht lehnt ab. Die Hamburgerin Inge Hannemann soll nun gegen ihren Willen eine Arbeit im Integrationsamt antreten.

Entschlossen: Inge Hannemann. Bild: dpa

HAMBURG taz | Der Wunsch der als „Hartz-IV-Rebellin“ bundesweit bekannt gewordenen Inge Hannemann, in die Jugendberufsagentur Hamburg-Altona zurückkehren zu können, ist ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Die 46-Jährige muss sich zunächst dem Direktionsrecht der Hamburger Arbeits- und Sozialbehörde beugen.

Hannemann soll sofort einen neuen Job als Sachbearbeiterin im Referat zur Eingliederung von Schwerbehinderten in das Berufsleben beim Integrationsamt antreten. Eine einstweilige Verfügung gegen die Umsetzung lehnte gestern das Arbeitsgericht ab. „Ein Verfügungsgrund ist nicht gegeben“, begründet Richter Ilbert Grube-Nagel das Urteil.

Hannemann hatte mit ihrem Eilantrag der Befürchtung Nachdruck verleihen wollen, dass ihr „das Recht zur Fortsetzung des Rechtsstreits mit Team-Arbeit genommen“ werden solle. Team-Arbeit – ein gemeinsames Projekt der Arbeitsagentur und der Stadt – ist Betreiber des Jobcenters gewesen, in dem Hannemann seit Herbst 2011 gearbeitet hatte und für die Betreuung schwer vermittelbarer Jugendlicher zuständig war. Damals war Hannemann von der Behörde per „Zuweisung“ für fünf Jahre dem Jobcenter zugeteilt worden.

Wegen ihrer subversiven Hartz-IV-Kritik in ihren Internetblog altonabloggt war Hannemann im April letzten Jahres von Team-Arbeit suspendiert worden. Sie hatte Hartz-IV-Sanktionen als „menschenunwürdig“ gegeißelt. In einem Brief an die Bundesagentur für Arbeit fragte die Hartz-IV-Rebellin: „Wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden?“

Mittelkürzungen verhindert

Zudem hatte sich Hannemann als Vermittlerin geweigert, gegenüber Langzeitarbeitslosen Sanktionen zu verhängen, hatte eigenen Angaben zufolge Termine gelöscht, um Mittelkürzungen zu verhindern, wenn der Erwerbslose nicht zum Termin erschienen war.

In der Verhandlung im vollbesetzten Gerichtssaal hatte Richter Grube-Nagel ausgeführt, dass die heutige Entscheidung für das parallel laufende Hauptverfahren gegen Team-Arbeit wegen der Suspendierung keine Vorentscheidung sei. Für Hannemann kam der Richterspruch „nicht unerwartet“, sie hoffe nun, die Zeit bis zur Hauptverhandlung im Oktober durch Urlaub überbrücken zu können.

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