• 21.09.2001

die eu-kommission schlägt vor:

Definition von "Terrorismus"

1. "Jeder Mitgliedstaat ergreift (...) Maßnahmen, folgende Straftaten (...), absichtlich begangen (...) mit dem Ziel, die politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören, als terroristische Taten zu bestrafen:

a) Mord; b) Körperverletzung; c) Entführung oder Geiselnahme; d) Erpressung; e) einfachen oder schweren Diebstahl; f) die unerlaubte Inbesitznahme öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Transportmittel, von Infrastrukturen, öffentlichen Orten und Gütern oder die ihnen zugefügten Schäden; g) Herstellung, Besitz, Erwerb, Transport oder Bereitstellung von Waffen und Sprengstoffen; h) die Freisetzung giftiger Stoffe oder die Verursachung von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, die Gefährdung von Menschen, Gütern, Tieren oder der Umwelt; i) die Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Elektrizität oder anderen Grundgütern; j) Aufträge für Attentate, die ein Informationssystem stören; k) die Drohung mit einer der oben aufgezählten Straftaten; l) die Führung einer terroristischen Vereinigung; m) die Ermunterung oder Unterstützung (...) oder die Beteiligung an einer terroristischen Gruppe.

2. (...) Eine terroristische Gruppe (ist) eine strukturierte Vereinigung von mehr als zwei Personen, die für einen gewissen Zeitraum agiert und abgestimmt vorgeht, um terroristische Straftaten zu begehen.(...)" DPA

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