• 10.04.2002

in kürze

MIETRECHT

Bei Hasch Kündigung

Wer in seiner Wohnung Cannabis züchtet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dem Landgericht Ravensburg zufolge verletzt der Mieter dadurch die Pflichten des Mietvertrags schwerwiegend. Cannabisbesitz, -handel und -anbau sind verboten (AZ: 4 S 127/01). (ap)

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