BERLIN taz
Die taz hat den jahrelangen Prozess um das taz-Logo, eine Tatze, gegen den Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin verloren. Das Oberlandesgericht Hamburg hat der taz untersagt, die so genannte Tazze auf Produkte zu drucken, wie sie zum Kerngeschäft von Wolfskin gehören, und diese dann zu zu vertreiben. Indiziert sind damit ab sofort Artikel für den gesamten Outdoor-Bereich: "Fahrräder, Waren aus Leder- und Lederersatzstoffe, nämlich Taschen; Regenschirme; Tücher, insbesondere Handtücher, Badetücher; Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts und Kopfbedeckungen, insbesondere Baseballmützen", fassen die Hamburger Richter zusammen.
Nach Auffassung des Gerichts besteht für diese Produkte "die Gefahr, dass der Tatzenabdruck mit der Aufschrift ,taz' beim Betrachter oder Käufer eine gedankliche Verbindung herstelle - im Sinne einer geschäftlichen Beziehung" zwischen taz und Jack Wolfskin. In der Urteilsbegründung heißt es: Die taz "gibt eine überregionale Tageszeitung heraus, und ihr Name ist dem überwiegenden Teil des angesprochenen Verkehrs, zu dem auch der erkennende Senat gehört, als Zeitung und nicht als Händlerin für Textilien und verwandte Produkte bekannt".
Die taz ist zwar nachweislich Erfinderin der Tazze, sie hatte es in ihren Gründungsjahren allerdings versäumt, sich die Rechte an der Marke beim Patentamt zu sichern. Wolfskin hat die Tatze später als Logo ausgewählt und sich dieses in den Achtzigerjahren klugerweise ins Markenregister eintragen lassen.
"In der Gründungsphase hatte die taz damit zu tun, die Zeitung ins Laufen zu bringen - und nicht damit, sich die Marke zu schützen", sagt Tazzen-Erfinder Roland Matticzk von der Berliner Werbe- und Grafikagentur Sehstern. Er ärgert sich über den "Gedanken- und Ideenklau" und hält das Wolfskin-Vorgehen für eine "übertriebene Maßnahme". Zumal es anfänglich Kooperationen im Bereich Merchandising gegeben habe. Matticzk: "Das Verhalten von Wolfskin ist schlicht unkollegial." TAZ
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