BERLIN taz
Was den straffreien Besitz von 15 Gramm Cannabis angeht, wird es bis auf weiteres keine bundeseinheitliche Regelung geben. Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) zog gestern auf der JustizministerInnenkonferenz einen ensprechenden Antrag zurück, nachdem die anderen JustizministerInnen dafür votiert hatten, zunächst ein Gutachten über die Praxis der Bundesländer einzuholen. Schubert sagte, sie bedauere dies. "Damit geht unnötig Zeit verloren", sagte die Berliner Justizsenatorin. In den Bundesländern gibt es zurzeit ein großes Nord-Süd-Gefälle. In Schleswig-Holstein bleibt der Besitz von bis 30 Gramm straffrei, in Bayern sind es 6 Gramm, in Baden-Württemberg sogar nur 3 Konsumeinheiten. Noch weiter als Schubert geht die Grünen-Bundeschefin, Claudia Roth. Sie fordert, dass 30 Gramm bundeseinheitlich straffrei bleiben müssen. PLU
Das Archiv der taz enthält die meisten seit 1986 gedruckten Texte sowie die Artikel der deutschsprachigen Le Monde diplomatique seit 1995.

Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.
Hier finden Sie alle seit Juni 2007 auf taz.de erschienenen Beiträge.
Das kostenpflichtige Archiv der gedruckten tageszeitung mit allen Texten seit 1986 finden Sie in der Volltextsuche der taz.