Die taz hat den Prozess gewonnen, Kai Diekmann hat ihn nicht verloren. So lässt sich das Urteil im "Penis-Prozess" zusammenfassen. Der Chefredakteur der Bild-Zeitung hatte die taz wegen einer Wahrheit-Satire verklagt und ein Schmerzensgeld von mindestens 30.000 Euro gefordert, weil Autor Gerhard Henschel das fiktive Gerücht kolportierte, Diekmann habe sich angeblich in Miami seinen Penis verlängern lassen. Das Berliner Landgericht hat nun gestern entschieden, dass die Veröffentlichung des Artikels am 8. Mai 2002 unzulässig war. Auch weiterhin bleibt der Unterlassungsanspruch des Klägers bestehen. Das heißt, der Artikel darf in keiner Form mehr veröffentlicht werden. Allerdings sei, so das Gericht, die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht so gravierend gewesen, dass ein Wiedergutmachungsanspruch bestehe. Deshalb müsse die taz kein Schmerzensgeld an Diekmann zahlen. Über den Prozessverlauf berichten wir ausführlich auf der Seite fünf. Denn der Redaktionsschluss der Wahrheit ließ sich auch gestern nicht verlängern.
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