Wer während einer Umschulung Drogen konsumiert, setzt damit den Bezug von Arbeitslosengeld und -hilfe aufs Spiel. Zudem kann er von der Umschulung ausgeschlossen werden, so ein gestern publiziertes Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az: L 1 AL 170/01). (ap)
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