Die Aufnahmen von Funksprüchen verschwinden. Der Todesschütze darf erst einmal in Urlaub fahren, bevor er vernommen wird. Der Täter schiebt immer noch unbehelligt Polizeidienst - es sind ein bisschen viele Merkwürdigkeiten, die im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen von Heiligabend des Vorjahres ans Tageslicht kommen. Alles nur Missverständnisse, kein Grund zur Aufregung, wie uns Polizei und Staatsanwaltschaft zu vermitteln versuchen? Nein. Ein Anlass, alarmiert zu sein.
Kommentar
von PETER AHRENS
Ein Polizeibeamter schießt einem fliehenden Einbrecher in den Rücken - da müssen an sich bei allen Ermittlern die Sirenen losgehen. In einem solchen Fall schaut die Öffentlichkeit zu Recht sehr genau hin, ob bei der Strafverfolgung nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Und Ermittler müssten besonders deutlich den Eindruck erwecken, an der Aufhellung der Tatumstände zu arbeiten.
Die Umstände des Falles legen dagegen den Verdacht nahe, dass zumindest an einzelnen Stellen speziell im Polizeiapparat der Ermittlungseifer nicht der größte ist. Und Kameraderie doch ein bisschen größer geschrieben wird als Aufklärung.
Was auch kein Wunder ist bei einem Innensenator, der sofort zugunsten seiner Polizei vorgeprescht ist. Entweder ohne Kenntnis der näheren Umstände - dann hätte der Richter im Senatorenornat nur wieder mal dumm vorgeurteilt.
Oder wider besseres Wissen. Dann wäre es Vertuschung im Amt.
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