Mit der gestrigen Übergabe der Unterschriften haben die Gewerkschaften nach der Volksinitiative auch die zweite Hürde, das Volksbegehren, genommen. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten. Der Rechts-Senat ignoriert den Bürgerwillen und verkauft trotzdem den LBK oder Bürgerschaft und Senat schließen sich dem Votum der Initiatoren an. Dann kommt nur noch ein Minderheitsverkauf am LBK in Betracht.
Anderenfalls kommt es zur Volksabstimmung. Dieser so genannte Volksentscheid würde vermutlich im Sommer 2004 zeitgleich mit der Europawahl stattfinden. Wenn dann mindestens 240.000 HamburgerInnen gegen den Mehrheitsverkauf des LBK stimmen, ist der Volksentscheid angenommen. An dieses Votum sind dann Bürgerschaft und Senat gebunden. kva
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