DÜSSELDORF afp
Unterhaltspflichtige Eltern müssen ihren minderjährigen Kindern vom 1. Juli an knapp 6 Prozent mehr Geld zahlen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf steigt damit die monatliche Unterhaltssumme beispielsweise für ein Kind bis fünf Jahre bei einem Geringverdiener auf 199 Euro in West- und 183 Euro im Ostdeutschland. Ein Gutverdiener mit bis zu 4.800 Euro netto muss für sein Kind 398 Euro Unterhalt zahlen. Die Beträge sind Bestandteil der akualisierten "Düsseldorfer Tabelle", die bundesweit als Richtschnur für Unterhaltszahler dient.
Mit der vom Bundesjustizministerium verordneten Anhebung der Regelbeträge sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. Die traditionell von den Familiensenaten des Düsseldorfer OLG erstellte Orientierungstabelle wird der Erhöhung entsprechend alle zwei Jahre überarbeitet. Demnach müssen sich Geringverdienende mit einem Nettoeinkommen bis zu 1.300 Euro künftig im Westen je nach Alter des Kindes auf eine monatliche Mehrbelastung von 11 bis 15 Euro einstellen. Im Osten steigen die niedrigsten Unterhaltssätze für Bezieher von bis zu 1.000 Euro um Beträge zwischen 9 und 13 Euro.
Unverändert bleibt das Existenzminimum für den unterhaltspflichtigen Elternteil. Für Erwerbstätige im Westen beträgt dieser Selbstbehalt auch künftig 840 Euro, für nicht Erwerbstätige 730 Euro. Die "Düsseldorfer Tabelle" ab heute im Internet: www.justiz.nrw.de
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