Das Kalkül von Rechts-Senat und Polizei schien aufzugehen: Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern gegen 17 Uhr eine Entscheidung ab, das Demo-Verbot gegen das Bundeswehr-Gelöbnis auf dem Hamburger Rathausmarkt aufzuheben. Die Verfassungsrichter sahen sich außer Stande, in einer Eilsache eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, da die Auflagen ihrer Meinung nach nicht tiefgreifend in das Demonstrationsrecht eingreifen würden.
"Das ist keine Entscheidung in der Sache", sagt die Juristin Barbara Poppenborg, die die Demo-Anmelder vertritt. Der Zug der knapp 2000 Gelöbnis-GegnerInnen setzte sich gegen 18.40 Uhr am Hauptbahnhof in Bewegung, um nach 300 Metern von der Polizei gestoppt zu werden. Angeblich, weil entgegen der Auflagen ein Transparent von über 150 Zentimetern Größe mitgeführt wurde. Die Polizei drohte mit Auflösung der Demo und erntete Rufe der Demonstrierenden wie: "Ohne eure Rüstung habt ihr keinen Mut."
Am Mittag hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg das polizeiliche Demonstrationsverbot im vollen Umfang wiederhergestellt, den Protest an die Peripherie verbannt und auch demonstratives Hüpfen, Laufen, Sprinten während des Protestmarsches sowie die Benutzung von Sirenen untersagt.
Die Demonstration dauerte bei Redaktionsschluss an. Sie wurde mehrfach gestoppt und mit Auflösung bedroht. Mehrere hundert Gelöbnis-GegnerInnen setzten sich daraufhin ab, um in den von der Polizei geschützten Bereich am Rathausmarkt einzusickern. MS
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