Hamburgs GEW-Sprecherin Ilona Wilhelm hält auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) daran fest, dass Lehrer nicht zu Klassenreisen verpflichtet sind. Der OVG-Beschluss besage, dass Pädagogen lediglich solche Klassenfahrten durchführen müssen, die sie selber mitbeschlossen haben und "die weitgehend vorbereitet sind", erklärt Wilhelm. Wie berichtet hatte ein Lehrer sich gegen eine Behördenweisung gewehrt, eine für September geplante Reise durchzuführen. In diesem speziellen Fall, so weist die GEW hin, sei die Unterkunft bereits gebucht und auch von den Eltern schon eine Anzahlung geleistet worden.
Wie die GEW ruft auch der Deutsche Lehrerverband (DLH) zum Reise-Boykott auf, weil deren Aufwand im neuen Lehrerarbeitszeitmodell nicht ausreichend berücksichtigt sei. "Das OVG bezieht sich auf einen Einzelfall. Man kann keinen zu Klassenreisen zwingen", sagt DLH-Sprecher Arno Becker.
Beide Verbände bereiten nun Musterklagen gegen das Arbeitszeitmodell vor, weil bei der Bemessung die gesundheitliche Belastung außer Acht gelassen wurde. Der DLH will am kommenden Dienstag 22 Einzelkläger präsentieren. Darunter ist auch ein behinderter Pädagoge, der statt 24 künftig 29 Unterrichtsstunden geben soll.
Auch die GEW bereitet Sammelprozesse vor und fordert alle Lehrer auf, dafür bei der Behörde die Arbeit nach altem Pflichtstundenmodell zu beantragen. Die Behörde hat drei Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Erst mit einem Ablehnungsbescheid, so Wilhelm, könnten die Pädagogen vor Gericht ziehen. Zudem verteilt die Gewerkschaft Fragebögen an ihre Mitglieder, die die Auswirkung des Modells auf die eigene Arbeitszeit ermitteln sollen. KAIJA KUTTER
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