Vor einem Jahr hat Österreichs Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) eine Asylrichtlinie erlassen, die Angehörige bestimmter Staaten pauschal vom Asyl ausschloss. Daher wurde diesen Flüchtlingen auch keine Betreuung aus Bundesmitteln gewährt. Doch der Oberste Gerichtshof stellte bereits zweimal fest, dass diese Verordnung rechtswidrig ist. Jetzt will Strasser sie aufheben, klagt aber, dass mit einem Schlag 20.000 Asylwerber in Bundesbetreuung genommen werden müssten. Es stünden aber nur 7.500 Plätze zur Verfügung, und die sind besetzt. Die Wiener Flüchtlingshelferin Ute Bock müsste daher vom Innenministerium für Aufwendungen entschädigt werden.
Eine Asylgesetzesnovelle, die von SPÖ und Grünen im vergangenen Juni gestoppt werden konnte, sieht die umstrittene Regelung auch vor. Nach Ansicht von amnesty international verstößt sie in mehr als 19 Punkten gegen internationale Menschenrechtskonventionen oder die Bundesverfassung. Das UNHCR spricht von einem "Asylverhinderungsgesetz." RLD
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