BERLIN taz
In letzter Instanz hat das Oberwaltungsgericht Hamburg die Klage von Eltern auf Ganztagsbetreuung ihres Kindes abgewiesen. Das berichtet Spiegel Online. Das Paar wollte sich selbstständig machen und benötigte eine achtstündige Betreuung für ihren Dreijährigen. Die Stadt ist per Bundesgesetz aber nur dazu verpflichtet ist, den Rechtsanspruch auf einen Vier-Stunden-Kita-Platz einzulösen. Zur Begründung des Urteils hieß es: "Eltern könnten ohne weiteres wie bisher vom Arbeitslosengeld des Vaters sowie vom Erziehungs- und Kindergeld und gegebenenfalls vom Wohngeld leben." Der Bund der Steuerzahler sieht dies als Aufmunterung, doch bitte arbeitslos zu bleiben.
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