Bundesinnenminister Otto Schily hat kein Problem mit neuen Gesetzen zur inneren Sicherheit. Aber ein neues Gesetz gegen die Diskriminierung von Ausländern und Migranten, das hält er bislang für überflüssig. Dabei könnte ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es jetzt die Integrationsbeauftragten von Brandenburg und Berlin fordern, Klarheit schaffen. Holland und die USA machen es vor.
KOMMENTAR VON
ADRIENNE WOLTERSDORF
Unter dem Richtliniendruck der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung bereits "Antidiskriminierungsgesetze" zur Gleichstellung von Frauen, Behinderten und Homosexuellen erlassen. Bei Migranten und Ausländern, so ist regelmäßig zu hören, reiche das Grundgesetz mit seiner Formulierung, alle Menschen seien gleich. Bislang haben Ausländer und Migranten in Deutschland aber keinerlei Handhabe, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und rassistische Motive vermuten. Ein entsprechendes Gesetz würde die Ungleichbehandlung aus dem undefinierten moralischen Bereich in eine einklagbare juristische Dimension holen. Es kann zwar Diskriminierung im Alltag nicht grundsätzlich verhindern, aber Bewerbungsverfahren, Diskothekenrausschmisse und Rassismus bei Polizei und Behörden werden dadurch überprüfbar. Gerade wenn es der rot-grünen Politik um die innere Sicherheit geht, muss Gleichbehandlung einklagbar sein. Denn eine wesentliche Voraussetzung für die Integration von Migranten ist die gefühlte Gerechtigkeit.
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