Arbeit und Wirtschaft können sich nur entfalten, heißt es, wenn sie von arbeitsrechtlichen Fesseln und sozialen Kosten befreit werden. In diesem Sinne zielt der so genannte Reformdiskurs auch auf die Tarifautonomie. Markt soll herrschen unter Arbeitnehmern, Unterbietungskonkurrenz zwischen Arbeitslosen und denen, die Arbeit haben, zwischen Arbeitnehmern in Magdeburg und in Prag, Warschau, Hongkong und Berlin.
Da kann der Tarifvertrag nur stören. Er soll ja gerade Konkurrenz ausschließen. Aus gutem Grund: Arbeitnehmer sind, auf sich allein gestellt, in unterlegener Position. Sie müssen schlucken, was der Unternehmer vorgibt. Marktmacht hat, wer mit dem Vertragsschluss warten und sich seine Partner auswählen kann. Das sind Unternehmer, nicht dagegen die Arbeitnehmer, die existenziell darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft zu Markte zu tragen - um ihres Lebensunterhalts willen.
Deshalb, um das würdelose Spiel wechselseitiger Unterbietung zu verhindern, entstanden Gewerkschaften und wurden Tarifverträge durchgesetzt. Und um nicht auf "kollektives Betteln" (Bundesarbeitsgericht) angewiesen zu sein, haben sich die Arbeitnehmer das Recht erstritten, vorübergehend den betrieblichen Gehorsam aufzukündigen und die Arbeit zu verweigern. Erst auf dieser Grundlage haben sie die Chance, Verhandlungsparität herzustellen, um die eigenen Belange zu gestalten. Deshalb sind Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie in allen Verfassungen geschützt.
Dies schließt die Unverbrüchlichkeit des Tarifvertrags ein. Wer sie beseitigt und die vertragliche Bindung etwa durch gesetzliche Öffnungsklauseln wieder zur Disposition ungleicher Machtverhältnisse stellt, verletzt das Grundgesetz. Er schafft nicht Freiheit, sondern befördert Willkür und erleichtert Dumpinglöhne, national wie international. Neue Arbeit entsteht auf diese Weise nicht. Die Hoffnung der Marktdogmatiker, das billige Angebot von Arbeit werde sich seine Nachfolge selbst schaffen, ist ein Mythos. DETLEF HENSCHE
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