Das Strafgesetzbuch stellt Leugnung und Verharmlosung von Völkermord und Holocaust auf öffentlichen Versammlungen als "Volksverhetzung" und "Störung des öffentlichen Friedens" unter Strafe. Das ist die gesetzliche Prämisse, die für Polizei und Gerichte gelten sollte.
Kommentar
von PETER MÜLLER
Doch was im Rechtsdisput um den erneuten Nazi-Aufmarsch zur Wehrmachtsausstellung passierte, ist entweder naiv oder seit dem Richterspruch vom Samstag sogar "verfassungswidriges Verfassungsrecht". Da diffamieren Neonazis seit Jahren die Reemtsma-Ausstellung als "Geschichtslüge"; Hamburger Verwaltungsrichter und Bundesverfassungsgericht - dem immerhin Ex-Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem angehört, der Worch und Konsorten kennen sollte - aber deuten das "Reemtsma lügt!" in eine "nicht eindeutige Äußerung" um.
Nun ist vielleicht nachvollziehbar, dass nicht jeder das Recht hat, der Polizei vorzuschreiben, was sie wann wie zu tun hat. Aber Verwaltungs- und Verfassungsrichter sollten dazu verpflichtet sein, sie zur Einhaltung der gesetzlichen Normen anzuhalten.
Wer jedoch die Hamburger Verhältnisse kennt, weiß, dass Polizeiführung und Innensenator Udo Nagel zu keinem Zeitpunkt erwogen haben, diese Rechtsnorm umzusetzen. Im Gegenteil sollte der braune Marsch politisch durchgesetzt werden. Und deshalb ergibt es polizeistrategisch Sinn, bayerische und Bundes-Spezialeinheiten in der Jarrestadt einzusetzen. Die haben im Ernstfall die notwendige Distanz zu den Anwohnern.
Blättern Sie in der aktuellen Ausgabe der tageszeitung.
Blättern Sie in den Ausgaben der letzten Monate.
Suchen Sie Artikel auf taz.de (seit Juni 2007).
Suchen Sie Artikel aus der gedruckten tageszeitung. Unser Printarchiv enthält (fast) alle Texte der gedruckten taz seit September 1986 sowie die Artikel der Monde diplomatique seit 1995.
Falls Sie schon registrierte/r Archiv-Nutzer/in sind, loggen Sie sich bitte ein.
oder: Melden Sie sich als ArchivnutzerIn an.
oder: bestellen Sie die neue taz-Archiv-DVD (mit den Texten von Sept. 1986 bis 31.05.2009). Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zum Archiv zusammen mit der DVD per Post.
oder: Lassen Sie uns für Sie recherchieren:
Wenden Sie sich an den taz-Recherchedienst, wenn Sie ältere taz-Ausgaben oder Artikel und Themen aus der taz benötigen.
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Syndikation lizenzen@taz.de.