Das verspricht das Kita-Gesetz der SPD:
* Alle berufstätigen Eltern haben ab 1. Januar 2006 einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder bis zu 14 Jahren
* Die Erweiterung des bundesweiten Rechtsanspruchs für Drei- bis Sechsjährige von vier auf fünf Stunden
* Elternmitbestimmung auf Landesebene
* Ein Qualifizierungskuratorium für ErzieherInnnen
Das versprachen SPD-Politiker in einer Zusatzerklärung:
* Kindern mit Migrationshintergrund steht die Kita ab dem 3. Geburtstag "uneingeschränkt" offen
* Kinder von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen erhalten schnellstmöglichst sechs Stunden Betreuung
* Kita-Leiter dürfen die Ausweitung der Betreuung empfehlen
* Auch Mütter, die Arbeit suchen, bekommen für ihre Kinder einen Krippenplatz. KAJ
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken, dann wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.
Hier finden Sie alle seit Juni 2007 auf taz.de erschienenen Beiträge.
Das kostenpflichtige Archiv der gedruckten tageszeitung mit allen Texten seit 1986 finden Sie in der Volltextsuche der taz.