"Minijob" bezeichnet eine Form prekärer Beschäftigung, die seit den 90er-Jahren rasant zugenommen hat: geringfügige Beschäftigung. Bei Verdiensten bis zu 400 Euro im Monat zahlen Arbeitgeber eine Pauschale in die Sozialversicherungskassen, ohne dass für die Beschäftigten daraus individuelle Ansprüche entstünden. Sie verdienen brutto gleich netto, bekommen die Rechnung für die entstehenden Lücken in ihrer Absicherung aber später präsentiert. Gerade Frauen haben keine Chance auf eine eigenständige Rente, sondern sind im Alter genau einen Gatten von der Sozialhilfe entfernt.
Die Löcher entstehen auch in den Kassen der Sozialversicherungen. Ein Nebenjob braucht seit 2003 nicht mehr sozialversichert zu werden, immer mehr regulär abgesicherte Vollzeit- und Teilzeitjobs werden in Minijobs zerlegt, die bei Sozialversicherung und Steuer erst einmal "billiger", auf lange Sicht aber gesamtgesellschaftlich teurer sind. Dieser Fehlanreiz hat nach einer Studie der Gewerkschaft Ver.di im Einzelhandel dazu geführt, dass 2003 227.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze abgebaut und durch 176.000 Minijobs ersetzt wurden - gegen die hohe Arbeitslosigkeit helfen die Minijobs nicht. Das Resultat ist nicht mehr Beschäftigung, sondern weniger soziale Absicherung und niedrigere Löhne.
Dass der ein Einbezug der Minijobs in den Schutz der Sozialversicherung gar nicht das Ende des Standorts sein müsste, zeigt der Blick ins europäische Ausland: In Frankreich etwa gilt die Sozialversicherungspflicht ab der ersten Stunde und dem ersten Euro. ANNELIE BUNTENBACH
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