• 22.06.2004

Killerauftrag:
Haft für Ehefrau

Im Revisionsverfahren hat das Landgericht gestern eine 63-jährige Bordellchefin wegen Anstiftung zum Attentat auf ihren Ehemann zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. In erster Instanz war sie wegen Anstiftung zu versuchtem Mord zu 8 Jahren Haft verurteilt worden. Der Ehemann war im Februar 2002 von einem damals 18-Jährigen während eines vermeintlichen Verkaufsgesprächs in seinem Fahrradgeschäft niedergestochen und schwer verletzt worden. Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagte den Auftrag dazu erteilt hatte und mehrere Personen an dem Attentat beteiligt waren. Der Bundesgerichtshof hatte die Haftstrafe für die Ehefrau aufgehoben und erkannte nur auf Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung, da die Frau vom Mordversuch Abstand genommen habe und dem Mann zu Hilfe gekommen sei. DDP

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