Es ist ein einzigartiger Vorgang: Der Deutsche Journalisten-Verband DJV hat gleich zwei seiner Landesorganisationen ausgeschlossen, darunter nebem dem Brandenburger auch den prestigeträchtigen Berliner Hauptstadtverband. Wahltourismus, Unterwanderung von rechts, finanzielle Ungereimtheiten - die Liste der Vorwürfe an die Adresse der Ausgeschlossenen ist atemberaubend.
Das allein macht aber noch nicht die besondere Dimension des Falles DJV aus. Denn es geht hier nicht um einen x-beliebigen Verein, sondern um eine Berufs- und Standesorganisation mit Gewerkschaftsfunktion, die ausschließlich JournalistInnen offen steht. Mithin also einer Organisation derjenigen Berufsgruppe, die gern das Bild von der "vierten Gewalt" bemüht, wenn es um ihr Selbstverständnis geht. Die also den Anspruch hat, die Mächtigen in Politik, Wirtschaft und anderswo im Auftrag der Öffentlichkeit zu kontrollieren - in ihrem eigenen Verband dies aber nicht schafft.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Grundlagen dieser Arbeit, für die JournalistInnen zu Recht bestimmte Privilegien genießen - etwa den Auskunftsanspruch bei Behörden oder das Zeugnisverweigerungsrecht. Zu den professionellen Spielregeln gehören dabei Fairness und vor allem Transparenz. Angesichts dessen bleibt trotz des Ausschlusses des Berliner und Brandenburger Landesverbände aus dem DJV die Frage unbeantwortet, wie es überhaupt zu diesen Zuständen kommen konnte.
Man muss dem nun entmachteten Berliner DJV-Landesfürsten Alexander Kulpok regelrecht dankbar sein dafür, dass er den Bogen überspannte, als es um seine Wiederwahl ging. Die Übernahme des Brandenburger Landesverbandes durch dubiose Neumitglieder hatte weder in der DJV-Bundesorganisation noch in der interessierten Öffentlichkeit großen Widerhall gefunden. Auch die Presse hat geschlafen - inklusive taz. Erst als es um Berlin ging und Kulpok die neue Brandenburger Truppe zu Hilfe rief, erhielt der Vorgang die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt. STEFFEN GRIMBERG
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