Das Radfahren in Hamburger Grünanlagen soll künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten. Das zumindest ist das gemeinsame Ziel aller drei Fraktionen in der Bürgerschaft. Entsprechende Anträge von SPD und GAL wurden einhellig - auch mit den Stimmen der CDU - ohne Debatte in die zuständigen Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Der Städtische Ordnungsdienst (SOD) war in diesem Sommer dazu übergegangen, RadlerInnen in Parks mit einem Bußgeld zu belegen. Dabei berief der SOD sich auf eine bis dato weitgehend unbekannte Verordnung aus dem Jahre 1975, die Fahrräder überall verbietet, wo sie nicht ausdrücklich erlaubt seien. Bausenator Michael Freytag (CDU) hatte vorige Woche erklärt, da seien wohl "Irritationen in der Öffentlichkeit" zu beseitigen. smv
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