Bremen dpa
Für den Sturz bei einem polizeilichen Stopp-Manöver in Bremen erhält eine dabei verletzte Radfahrerin kein Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Der beklagte Polizist habe zwar rechtswidrig gehandelt, indem er die 51-jährige Frau durch Abdrängen mit seinem Dienstfahrrad zum Anhalten zwingen wollte. Die Klägerin habe jedoch keinen Anspruch auf 2.000 Euro Schmerzensgeld. Sie war aufgrund einer Baustelle in der Wachmannstraße auf dem Gehweg gefahren, nach der entsprechenden Beschilderung hätte sie auf der Fahrbahn fahren müssen. Als Falschfahrerin habe sie sich und andere unnötig in Gefahr gebracht und damit den Stoppversuch ausgelöst, fand das Gericht. (Az.: 1-O-892/2004).
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