Mit "vorgeschobenen Argumenten" wolle Hamburgs CDU die Volksgesetzgebung in der Hansestadt "faktisch abschaffen", kritisierte gestern der grüne Abgeordnete Farid Müller. Damit füge die Union, so der verfassungspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, "der Demokratie lang anhaltenden Schaden zu".
Ein CDU-Antrag, der nächste Woche in der Bürgerschaft beraten werden soll, sieht unter anderem vor, öffentliche Unterschriftensammlungen für Volksbegehren abzuschaffen. Auch sollten Volksinitiativen künftig Deckungsvorschläge für die Umsetzung ihres Begehrens liefern (taz berichtete). Damit würde von ihnen mehr verlangt als von gewählten Volksvertretern, spottete Müller: "Nicht einmal das Parlament fügt jedem Antrag einen Deckungsvorschlag hinzu."
Erneut geißelte Müller die Senats-Entscheidung, den Landesbetrieb Krankenhäuser trotz eines gegenteiligen Volksentscheides zu privatisieren: "Die CDU glaubt, besser zu wissen, was für das Volk gut ist als dieses selbst." Auch die Gewerkschaften und die Initiative "Mehr Demokratie" protestierten gegen die Aushöhlung der Volksgesetzgebung. "Der Senat fürchtet die Entscheidungen des Volkes", vermutet DGB-Chef Erhard Pumm; "Täuschung des Wahlvolks" unterstellt Initiativen-Sprecherin Angelika Gardiner, die sich bereits die Internet-Domain "Rettet den Volksentscheid" reserviert hat. "Nicht sachgerecht" findet das der CDU-Abgeordnete Manfred Jäger. Vor allem der GAL gehe "es nicht um die Sache, sondern um politisches Taktieren".
Die Union wolle "Volksinitiativen voll aushebeln können", beharrt hingegen Müller. Er rechne mit massivem Widerstand der Bevölkerung gegen das Vorhaben. "Notfalls", stellt er in Aussicht, "gibt es einen Volksentscheid zur Rettung des Volksentscheids." sven-michael veit
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