Das Land Berlin betrachtet die Kündigung des Schweizer Architekten Peter Zumthor im Streit um das NS-Dokumentationszentrum "Topographie des Terrors" nicht als Verstoß gegen die Grundrechte. Diese seien durch die Entlassung Zumthors nicht verletzt worden, hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme der Bauverwaltung für das Bundesverfassungsgericht. Auch Zumthors Persönlichkeitsrecht bleibe unberührt, trotz der vom Architekten befürchteten Rufschädigung.
Der Architekt hatte in der vergangenen Woche mit einer Beschwerde in Karlsruhe den drohenden Abriss der bereits gebauten Treppentürme auf dem Gelände der früheren Zentrale von Gestapo und SS in der Wilhelmstraße zunächst verhindert.
Die Bauverwaltung verlängerte die Frist für den Abriss bis zum 29. November. Damit solle Zumthors Anwalt Peter Raue Zeit für eine Erwiderung auf die Berliner Stellungnahme gegeben werden, sagte eine Sprecherin der Baubehörde. Berlin und der Bund hatten sich im Mai von Zumthor getrennt und auf Kostenrisiken für die Errichtung des filigranen Gebäudes aus dutzenden von Betonstäben von bis zu 5 Millionen Euro verwiesen. Etwa 15 Millionen Euro wurden bereits verbaut. Die Gesamtkosten wurden auf 39 Millionen Euro beziffert. Nun soll ein neuer Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden.
Zwar habe Zumthor viel Mühe und Zeit in das Projekt investiert. Er habe dafür aber auch ein Honorar erhalten. In einer Zeit extremer Haushaltsnotlage für das Land müsse ein Architekt Verständnis für eine kostenorientierte Entscheidung seines öffentlichen Auftraggebers haben, heißt es in der Stellungnahme weiter. Zumthor habe nach seiner Kündigung signalisiert, dass er sich bei einer fairen Einigung nicht dagegen wehren wolle. "Wenn sich ein Architekt damit abfindet, dass er sein Werk trotz großer Vorarbeiten nicht vollenden werde, muss ihm auch deshalb zugemutet werden, dass bereits erstellte Bauteile wieder abgebrochen werden", erklärte die Bauverwaltung. DPA
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