Die Fußgängerzone in der Köpenicker Altstadt ist rechtens. Mit der Entscheidung wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Beschwerde zweier Händler ab. Das Landgericht hatte bereits Eilanträge der beiden zurückgewiesen. Sie wollten eine Umwandlung der Grünstraße in eine Fußgängerzone verhindern. "Gegenüber dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Schutzgut der Gesundheit müssen die wirtschaftlichen Interessen der Antragsteller zurücktreten", urteilte nun das OVG. Das besondere öffentliche Interesse daran dürfe das Bezirksamt damit begründen, dass die Lärmbelästigung durch die Fahrzeuge rund um die Uhr für den überwiegenden Teil der Anwohner im gesundheitsgefährdenden Bereich liege. dpa
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