Betr.: "Der strenge Wahl-O-Mat", taz nord, 5.2.
Von Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung wird inzwischen zu vielen Wahlen ein Wahl-O-Mat ins Netz gestellt. Er dient der persönlichen Orientierung und motiviert nachweislich insbesondere jüngere WählerInnen, an einer Wahl teilzunehmen. Dieser Wahl-O-Mat ist als Tool und von der Begrifflichkeit geschützt. Mit Verwunderung musste ich lesen, dass Sie den SSW-Test in Ihrem Artikel als Wahl-O-Mat bezeichnen. Schon der Name weist darauf hin, dass eine Überparteilichkeit nicht einmal beabsichtigt wurde. Diese garantiert die Glaubwürdigkeit und Neutralität des Wahl-O-Mat.
Norbert Taubken, Hamburg
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