• 17.02.2005

Schattenlager müssen ans Licht

Studie ermittelt 200 Auffanglager in 24 EU-Staaten, in denen Asylbewerber in Verwaltungshaft sitzen. EU-Grüne Breyer: Verstoß gegen Menschen- und Völkerrecht

BRÜSSEL epd/kna Die grüne Europaabgeordnete Hiltrud Breyer hat die Unterbringung von Asylbewerbern in "Verwaltungshaft" als Verstoß gegen Menschen- und Völkerrecht kritisiert. Die in immer mehr EU-Staaten praktizierte Inhaftierung von Flüchtlingen verstoße eklatant gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und andere Abkommen, erklärte Breyer gestern in Brüssel. Die Europaabgeordnete bezog sich auf eine Studie der Ordensschwester Cornelia Bührle vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS). Es sei alarmierend, dass weder der Europarat noch die EU über eine Liste der Lager verfügten, so Breyer. In einem immensen Schattenbereich herrschten offenbar katastrophale Zustände. Damit stünden auch Rechtsstaatlichkeit und Transparenz der EU auf dem Spiel. Breyer forderte demokratische Kontrollmechanismen.

Durch die restriktive Praxis der Verwaltungshaft in Auffangzentren würden Flüchtlinge und Zuwanderer kriminalisiert, so die JRS-Untersuchung. Darin wird an die EU-Staaten appelliert, bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Traumatisierte, Behinderte und Mütter mit Kindern unter 14 nicht in derartigen Auffang- oder Abschiebelagern festzuhalten.

In der EU bestehen der Erhebung zufolge mehr als 200 solcher Zentren. JRS-Schwester Bührle schätzt, dass sich zehntausende Asylbewerber und Immigranten ohne Aufenthaltsrecht in diesen Lagern befänden. Wegen der Verschleierungstaktik der Politik sei jedoch von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die täglichen Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern in den Aufnahmezentren schwankten zwischen 60 und 100 Euro pro Person. Diese Mittel sollten zur Verbesserung der humanitären Bedingungen in den Herkunftsländern eingesetzt werden.

Bührle forderte, die Bedingungen in den Aufnahmelagern zu verbessern. Dazu gehörten Besuchsrechte, angemessene Gesundheitsversorgung sowie der Schutz von Minderjährigen und Familien in diesen "gefängnisähnlichen Einrichtungen". Personen, die widerrechtlich in den Lagern festgehalten würden, müssten entschädigt werden. Zudem müsse die EU dafür eintreten, dass die Bedingungen in den Lagern überwacht würden.

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