Justizministerin Zypries hat ihren Gesetzentwurf zur Patientenverfügung zurückgezogen. Das ist eine logische Konsequenz. Wenn die Abstimmung im Parlament freigegeben ist, weil es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, dann hat es keinen Sinn mehr, einen Regierungsentwurf zu präsentieren. Hier darf Loyalität oder Opposition zur rot-grünen Bundesregierung keine Rolle mehr spielen; Initiativen aus der Mitte des Bundestags sind hier der richtige Weg.
Dennoch war es sinnvoll, dass die Justizministerin das Thema vorangebracht hat. Die Autonomie der Patienten am Lebensende muss gestärkt werden. Die Ärzte brauchen endlich Rechtssicherheit bezüglich der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Umfragen unter Medizinern belegen: Viele Ärzte halten den früher geäußerten Willen eines inzwischen bewusstlosen Patienten nicht
für verbindlich. Das Selbstbestimmungsrecht der Kranken ist damit derzeit nicht verwirklicht.
Zypries hat mit ihren Vorarbeiten die Beschlussfassung im Bundestag enorm beschleunigt. Sie hat eine Kommission eingesetzt, sie hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, sie hat die einschlägigen Verbände in die Diskussion einbezogen. Vielleicht hat sie zu lange gehofft, doch noch einen weitgehenden Konsens im Parlament herbeiführen zu können, doch das ist ihr schwerlich vorzuwerfen.
Vorzuhalten ist Zypries jedoch, dass sie viele Befürworter eines stärkeren Selbstbestimmungsrechts mit der Vorstellung verschreckt hat, es könne auch mündliche Patientenverfügungen geben. Wenn es um Fragen von Leben und Tod geht, ist dies aber nicht angebracht. Wer etwa künstliche Ernährung im Wachkoma ablehnt, muss dies schriftlich festhalten, am besten nach ärztlicher Beratung. Es kann nicht genügen, dass jemand beim Betrachten eines Films sagt: "So will ich nicht enden", und Angehörige Jahre später daraus verbindliche Folgen ableiten. Zu groß ist schließlich das Missbrauchspotenzial, die Gefahr, dass habgierige Erben oder pflegemüde Angehörige hier etwas erfinden oder aufbauschen. An diesem Punkt hat Zypries zu Recht einen Rückzieher gemacht.
Allerdings sollte das Erfordernis der Schriftform nicht dogmatisch gehandhabt werden. Wenn ein Kranker zu schwach ist, noch etwas zu schreiben, aber im Krankenhaus einen klaren Wunsch äußert, dann muss dieser auch nach dem Verlust des Bewusstseins berücksichtigt werden. Auch muss möglich sein, dass ein Patient, der künstliche Ernährung schriftlich ablehnte, dies später im Krankenhaus mündlich widerruft. Hier ist das Missbrauchspotenzial auch viel geringer, denn habgierige Erben werden einen Wunsch nach Weiterbehandlung wohl kaum erfinden. CHRISTIAN RATH
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