Woran erinnert werden soll, ist unstrittig: an die Verfolgung und Ermordung der Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten. Auch das Wie ist längst klar: durch einen Gedenkbrunnen, den der Künstler Dani Karavan entworfen hat. Doch noch immer streiten Bundesregierung und Zentralrat der Sinti und Roma darüber, welche Inschrift das Mahnmal denn tragen soll. Natürlich wirkt der Streit reichlich absurd. Ohne ihn könnte das Mahnmal längst stehen und seiner Bestimmung nach mahnen. Und doch ist dieser Streit nötig.
KOMMENTAR
VON JAN ROSENKRANZ
Darf die Inschrift also einen Vergleich ziehen mit dem Holocaust an den Juden? Wie es das Herzog-Zitat tut, das der Zentralrat unbedingt will? Darf die Inschrift von Sinti und Roma statt von Zigeunern sprechen? Wie es im Vorschlag des Bundestages heißt? Nein und nein.
Nein, weil Historiker den Vergleich mit dem Holocaust als falsch ablehnen. Nein, weil man auch nicht der verfolgten Asozialen gedenken würde - auch wenn die Nazis damals Menschen so bezeichneten, würden die sich heute ebenso wenig Asoziale nennen lassen wollen wie die Sinti und Roma Zigeuner.
Natürlich kann man das als Wortklauberei abtun. Doch wie wichtig Formulierungen sind, lässt sich derzeit an der Debatte um den Steglitz-Zehlendorfer Gedenkbeschluss zum 8. Mai beobachten. Um so wichtiger ist Wortwahl wohl, wenn in Stein gemeißelt werden sollen.
Darum ist es eben kein absurder Streit. Er zeigt, dass wir auch 60 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft hilflos sind, die Verbrechen in Worte zu fassen. Dass wir zur Beschreibung des einen Verbrechens den Vergleich mit dem anderen suchen, für das wir auch keine Worte finden. Und dass man gut daran getan hat, beim Holocaust-Mahnmal auf eine Inschrift zu verzichten.
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