Eines zumindest hat die Gesetzesänderung erreicht, die gestern im Bundestag verabschiedet wurde: Die NPD darf am 8. Mai nicht am Holocaust-Denkmal vorbeimarschieren. Doch das war auch schon der ganze Nutzen der Gesetzesverschärfung.
KOMMENTAR
VON MATTHIAS LOHRE
Denn ihr Ziel haben sie dennoch erreicht, die paar tausend organisierten Neonazis. Millionen Deutsche sind auf sie aufmerksam geworden. Ob ihnen das mit einem Fahnenmarsch gelingt oder durch ein Bundesgesetz - das kann ihnen egal sein. Die NPD will sich als Gegenkraft zur Demokratie darstellen. Das ist ihr durch das hysterische Verhalten der Bundestagsmehrheit gelungen.
Nahezu vergessen scheint der Anlass der gesamten Gesetzesdebatte: der Nazi-Durchmarsch durch das symbolbeladene Brandenburger Tor. Den verhindert nicht das neue Bundesgesetz. Dafür bleibt das Land Berlin zuständig. Die mühselig erreichten Einzelverbote sind zwar kein Allheilmittel, aber sie genügen. Das Tor ist durch die Gesetzesnovelle nicht besser geschützt als vor der ganzen Debatte.
Nun haben wir ein neues Versammlungsrecht, das keinem Demokraten nutzt. Stattdessen könnten bald Rechte argumentieren: Dieser Ort ist für unsere Aufmärsche nicht ausdrücklich verboten. Also muss er erlaubt sein. Was dann? Noch mehr verbotene Aufmarsch-Orte?
Eine passendere Antwort hat schon lange die überparteiliche Berliner Initiative. Seit Jahren verhindert sie durch persönlichen Einsatz Nazi-Auftritte in der Stadt. Am Brandenburger Tor und anderswo. Vielleicht haben ja auch die Diskussionen um den Nazi-Aufmarsch am 60. Jahrestag des Kriegsendes einen Nutzen - etwa ein gewachsenes demokratisches Engagement der Bürger. Darum nämlich sollte es uns am 7. und 8. Mai gehen: Nicht um das "Bild Deutschlands in der Welt", nicht um die Außenwirkung wird hier gekämpft, sondern um unser Selbstverständnis als Demokraten.
So bleibt ein fader Nachgeschmack. Denn auch in diesem Jahr wird das bürgerliche Engagement wohl nach dem 8. Mai wieder verebben. Bis zum nächsten Gedenktag. Dann ist alles wie zuvor. Nur nicht das Versammlungsrecht und die öffentliche Wahrnehmung der NPD.
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