Hamburg und andere Länder sind mit dem Vorstoß im Bundesrat abgebeblitzt, die DNA-Probe als erkennungsdienstliches Mittel durchzusetzen. Justizstaatsrat Carsten Lüdemann mault nun. Damit ist die Chance vergeben, den genetischen Fingerabdruck für die Strafverfolgungsbehörden schnell und umfassend nutzbar zu machen."
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